Reisen mit einem Aussie
Reisen mit einem Aussie

Keine Partizipation bei wichtigen Themen in Deutschland und in der EU.

Gesendet: Dienstag, 21. Februar 2023 um 15:00 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: peti-secretariat@europarl.europa.eu
Betreff: Fw: D-501196, 14.11.2022, 2048/2022/NK EuGH.

sehr geehrte Damen und Herren,

 

danke für die heutige Info zur Aktualisierung. 

 

Kann es sein, dass Sie nur eine Erfassungs-, Zulassungs- und Uebermittlungsfunktion fuer das Parlament wahrnehmen? Die Petition war im System bereits erledigt, ohne das eine Bescheidung erfolgte? Hat das Parlament eine gesonderten Nachhaltigkeitsfunktion hinsichtlich der Bescheidung eingerichtet oder geht es, wie im Deutschen Parlament, eher nach dem Aufsetzungszufall im Parlament, orientiert an dem politischen Willen der Parlamensmehrheitsverhaeltnisse? Dann gaebe es kein verfassungsmaessiges Petitionsrecht im EU-Parlament, analog zu den Regeln in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mängel schon in einer Entscheidung aus dem Jahr 1953 unter dem Aktenzeichen 1 BvR 162/51 erkannt. Es wurde versäumt eine gesicherte verfassungskonforme und nachhaltige Regelung dem Bundestag aufzugeben.

 

Ich brauche diese Info für das EuGH-Verfahren im Zuge der Beschwerde vor dem Verfassungsgericht Deutschlands und in dieser Sache möglicherweise später für den EGMR. Vielen Dank schon mal.

 

Gruesse

Michael Rother
Tel. 02773-2687

Absender

Absender Michael Rother <michael.rother@online.de>
An Der Europäische Bürgerbeauftragte<eo@ombudsman.europa.eu>
Datum Sunday, February 19, 2023 04:16:06
About [EOWEB] 2048/2022/NK

Ihre Daten

Teil 1 - Kontakt-Informationen

Vorname Michael
Nachname Rother
E-Mail-Adresse michael.rother@online.de
Sprache, in der Sie gerne eine Antwort erhalten würden de - Deutsch
Eine andere Sprache, in der Sie eine Antwort akzeptieren würden de - Deutsch

Teil 2 - Daten

An Der Europäische Bürgerbeauftragte<eo@ombudsman.europa.eu>
Thema 2048/2022/NK
Inhalt
sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag auf Wiedereroeffung des Ombudsverfarens, da ich keine "zeitnahe Bescheidung" im Sinne der
Klimawandelerfordernisse durch das Parlament hinsicht der Petition D-501196, 14.11.2022 erwarte und der EuGH wohl
nur Richtung des deutschen Rechtes entscheiden wird
(Klagebefugnis).
Der Teil, den der EuGH nicht entscheiden wird, ist Sache des Parlamentes. Es geht um den Ursprungstext der Beschwerde und:
"Da ist nichts passiert, denn mit der EU-Notfallverordnung (EU) 2022/1369 wird das Verbandsklagerecht nicht auf die zeitnahen
Erfordernisse im Klimawandelgeschehen umgestellt, es wird nochmals bestätigt, dass die Aarhuskonvention in allen Bereichen
weiterhin uneingeschränkt in das nationale Recht einzufließen hat".

Umfangreichen Schriftverkehr finden Sie unter:
https://www.meinaussiefreundhopehaiger.de/pelle-und-die-verfassungsbeschwerde/petitionen-und-verfassungsbeschwerde-12-2022/

Hochachtungsvoll Michael Rother
 
 
 
 
 
Der ursprüngliche Text:
 
orname: Michael
Familienname: Rother
Land: Deutschland
Staatsangehörigkeit deutsch
Tel.: 04927732687
E-mail: michael.rother@online.de
Gewünschte Sprache Deutsch
Über welches Organ oder welche Institution der Europäischen Union (EU) möchten Sie sich beschweren?

Europäisches Parlament

Über welche Entscheidung/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? Wann haben Sie davon erfahren? Anlagen beifügen (gegebenenfalls).

sehr geehrte Damen und Herren,
ich stoße hier ein Ombudsverfahren an, da die Geschäftsordnung des europäischen Parlamentes einen massiven,

die Charta betreffenden, Konstruktionsfehler aufweist, welcher im Widerspruch zur "Charta" steht.
In den Artikeln 226-229 der Geschäftsordnung des europäischen Parlamentes ist das Petitionsrecht unzureichend geregelt,

es gibt keine Befristung zu den einzelnen Prüfvorgängen, respektive des Aufsetzens im Parlament oder einer entsprechenden

Rückkopplung mit der Kommission. Dies entspricht der deutschen Regelung im Grundgesetz nach Artikel 17.

grundrechte-faq.de/petitionsrecht-art-17-gg/ „Es gibt keine ausdrückliche Frist für die Behandlung und Beantwortung einer

Petition. Allerdings wird man, damit das Grundrecht nicht leer läuft, davon ausgehen können, dass die Eingabe jedenfalls in

„angemessener“ Zeit behandelt wird. Wie lange das im Einzelfall ist, hängt vom Umfang der Petition, vom Rechercheaufwand

und von den sonstigen Umständen ab“. Die Annahme in juristischen Kreisen, dass das Petitionsrecht in Deutschland funktioniert, i

st, jedenfalls beim Klimabürgerrat, unzutreffend. Es geht um die Petition mit dem Aktenzeichen “ Pet 2-20-18-2704-002056“.

Hat sich die Bundestagspräsidentin noch freundlicherweise hier gemeldet, so ist der weiterbefassende Petitionsausschuss von

anhaltendem Schweigen gegenüber dem Einzelpetenten geprägt. Auch die letzte Rückäußerung des Hauptpetenten war eher

kryptisch. Das die Sammelpetition von 70000 Menschen, nach Annahme der Petition durch den zuständigen Ausschuss,

nur dem Hauptpetenten Informationszugang gewährt, entspricht nicht dem vom Grundgesetz gewährten Rechten der natürlichen

Einzelperson. Aufgrund meiner negativen Erfahrungen in Deutschland, bitte ich um Mitteilung, in welchem Zeitfenster ich mit

einer Rückäußerung des Petitionsausschusses rechnen darf und wie die Kommission (ist eher die zuständige Stelle) hier, falls

das Parlament die Sache nicht zeitnah aufgreift, informiert wird? Es stellt sich die entscheidende Frage, unter welchen

Voraussetzungen ein vom Verfassungsgericht in Deutschland zulässiges Maßnahmengesetze (siehe Petition), welches die

zeitnahen Notwendigkeiten im Ausbau der „Erneuerbaren“ (Onshore) aufgreift, verabschiedet werden kann? Die Gründe,

warum es so dringend ist, ergeben sich aus der beigefügten Petition und dem neuen in der ARD-Mediathek hinterlegten

Hintergrundbericht. Wir müssen in Deutschland den Onshoreausbau verfünffachen.
Vielen Dank für eine Rückantwort.
https://www.ardmediathek.de/video/dokus-im-ersten/kampf-ums-klima/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuL2U0NGMyZDdmLTM4MDEtNGNiMy

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Mit freundlichen Grüßen

Michael Rother

Was hat das Organ oder die Institution der EU Ihrer Ansicht nach falsch gemacht?

Die Geschäftsordnung des Parlamentes im Rahmen des Petitionsrechtes, der Charta widersprechend, ausgestattet zu haben. Wie ist die Einbeziehung der Kommission für die Rechtssicherheit, welche das nach deutschem Recht verfassungswidrige Maßnahmengesetzvorbereitsungsgesetz zurückgewiesen hat, für eine nach deutschem Nationalrecht zulässiges Maßnahmengesetz, zu gewährleisten? Wenn nicht, wie kann ein Nationalparlament ein eu-kompatibles Massnahmengesetz (Aarhuskonvention) erlassen, damit die zeitnahen Erfordernisse im Klimawandelgeschehen vom Nationalparlament ergriffen werden können, Beispiel Dänemark.

Was sollte das Organ oder die Institution Ihrer Ansicht nach tun, um Abhilfe zu schaffen?

Ein Befristung der Petitionsbescheidung zu gewähren.

Haben Sie sich bereits mit dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution der EU zwecks Abhilfe der Beschwerde in Verbindung gesetzt?

Nein

 

Für den Fall, dass sich Ihre Beschwerde auf ein Arbeitsverhältnis mit den Organen oder Institutionen der EU bezieht: Haben Sie den internen, vom Beamtenstatut vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg erschöpft? Wenn ja, sind die Bearbeitungsfristen für die Organe bereits abgelaufen?

Nicht verwendbar

 

War der Gegenstand Ihrer Beschwerde bereits Anlass für eine Gerichtsentscheidung oder ist er vor einem Gericht anhängig?

 

 

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die nachstehenden Informationen gelesen haben.

Sie haben den Informationsvermerk über Datenverarbeitung und Vertraulichkeit zur Kenntnis genommen.

Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Beschwerde an ein anderes Organ oder eine andere Institution (auf europäischer oder auf nationaler Ebene) weitergeleitet werden kann, falls der Europäische Bürgerbeauftragte entscheidet, dass er nicht befugt ist, sich mit ihr zu befassen?

Ja

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