Gesendet: Dienstag, 21. Februar 2023 um 15:00 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: peti-secretariat@europarl.europa.eu
Betreff: Fw: D-501196, 14.11.2022, 2048/2022/NK EuGH.
sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die heutige Info zur Aktualisierung.
Kann es sein, dass Sie nur eine Erfassungs-, Zulassungs- und Uebermittlungsfunktion fuer das Parlament wahrnehmen? Die Petition war im System bereits erledigt, ohne das eine Bescheidung erfolgte? Hat das Parlament eine gesonderten Nachhaltigkeitsfunktion hinsichtlich der Bescheidung eingerichtet oder geht es, wie im Deutschen Parlament, eher nach dem Aufsetzungszufall im Parlament, orientiert an dem politischen Willen der Parlamensmehrheitsverhaeltnisse? Dann gaebe es kein verfassungsmaessiges Petitionsrecht im EU-Parlament, analog zu den Regeln in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mängel schon in einer Entscheidung aus dem Jahr 1953 unter dem Aktenzeichen 1 BvR 162/51 erkannt. Es wurde versäumt eine gesicherte verfassungskonforme und nachhaltige Regelung dem Bundestag aufzugeben.
Ich brauche diese Info für das EuGH-Verfahren im Zuge der Beschwerde vor dem Verfassungsgericht Deutschlands und in dieser Sache möglicherweise später für den EGMR. Vielen Dank schon mal.
Gruesse
Michael Rother
Tel. 02773-2687
Absender | Michael Rother <michael.rother@online.de> |
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An | Der Europäische Bürgerbeauftragte<eo@ombudsman.europa.eu> |
Datum | Sunday, February 19, 2023 04:16:06 |
About | [EOWEB] 2048/2022/NK |
Vorname | Michael |
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Nachname | Rother |
E-Mail-Adresse | michael.rother@online.de |
Sprache, in der Sie gerne eine Antwort erhalten würden | de - Deutsch |
Eine andere Sprache, in der Sie eine Antwort akzeptieren würden | de - Deutsch |
An | Der Europäische Bürgerbeauftragte<eo@ombudsman.europa.eu> | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Thema | 2048/2022/NK | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalt |
sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag auf Wiedereroeffung des Ombudsverfarens, da ich keine "zeitnahe Bescheidung" im Sinne der Klimawandelerfordernisse durch das Parlament hinsicht der Petition D-501196, 14.11.2022 erwarte und der EuGH wohl
nur Richtung des deutschen Rechtes entscheiden wird
(Klagebefugnis). Der Teil, den der EuGH nicht entscheiden wird, ist Sache des Parlamentes. Es geht um den Ursprungstext der Beschwerde und: "Da ist nichts passiert, denn mit der EU-Notfallverordnung (EU) 2022/1369 wird das Verbandsklagerecht nicht auf die zeitnahen
Erfordernisse im Klimawandelgeschehen umgestellt, es wird nochmals bestätigt, dass die Aarhuskonvention in allen Bereichen
weiterhin uneingeschränkt in das nationale Recht einzufließen hat".
Umfangreichen Schriftverkehr finden Sie unter: https://www.meinaussiefreundhopehaiger.de/pelle-und-die-verfassungsbeschwerde/petitionen-und-verfassungsbeschwerde-12-2022/ Hochachtungsvoll Michael Rother Der ursprüngliche Text:
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