Das Demokratiestaatsgebot und die verhinderte bundesweite Bürgerbeteiligung ausserhalb der Wahlkabine in Deutschland. In Hessen besteht seit 2018 die niederschwelligere Möglichkeit Gesetzesvorhaben mit Volksbegehren in den Landtag einzubringen. Ziel des aktuellen Verfahrens ist eine Bürgerbeteiligung in den Gemeinden vor Ort per bindendem Gesetz. Das Projekt wird am Ende erläutert
Hier können Sie über die Verlinkungen "Klimabürgerrat und die Wärmeplanung 2025" und den Link auf dieser Seite "Verfassungsbeschwerden und Dokumente" auch anonymisierte Dokumente des Bundestages und des Verfassungsgerichtes einsehen und Wissen über die Handlungsweisen des "repräsentativen Systems" im Bereich des Artikel 17 Grundgesetz, dem Petitionsrecht, erlangen. Wenn die real existierende verkümmerte Demokratie in Deutschland - 1. Verfassungskommentar überhaupt - bestehen will, so muss sie sich im Rahmen der Integrationslehre weiterentwickeln. Gerne Widerspruch und Zustimmung - ja aber - über das Kontaktformular oder meinen kürzlich eingerichteten Kanälen bei Mastodon und Facebook.
Das direkt nachfolgende Tool ist rechtlich gesehen eine Werbeanzeige mit dem Vorwort zum Buch und Anleitung zur Leseprobe. Falls nicht gewünscht, bitte überspringen. Der mit der Mail in Verbindung stehende Text folgt nach dem Bild aus dem Buchcover und dient alleine dem demokratischen Austausch. Wer die Leseprobe des Buches einsehen möchte, der geht bitte auf die Amazonseite und gibt folgendes Wort ein: Demokratiestaatsgebot
Ich empfehle aktuell wegen eines Problemes bei Amazon die Leseprobe des Hardcover-Buches zu lesen. Wenn Sie ein Tablet mit "Kindle-App" haben, so könnten Sie sich aber auch eine Lesprobe schicken lassen, welche korrekt ist.
Nachstehend der Einstieg in die Dokumentation des Falles, hier die öffentliche Tagung des Petitionsausschusses. Bitte den Link kopieren und im Browser einfügen. Die Direktzugriffsfunktion ist bei "Ionos" z.Zt. eingeschränkt
https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>
Erkenntnisse komprimiert
Demokratie kann dauerhaft nur über ein Mischsystem von Repräsentanz und gesetzlich organisierter Bürgerbeteiligung funktionieren. Bisher bestimmte der Ältestenrat des Bundestages ohne Rechtsgrundlage die Themen der beiden abgehaltenen bundesweiten Bürgerräte. Die Themen waren: 1. „Deutschlands Rolle in der Welt“ und 2. „Ernährung im Wandel“. Diese bewußt gewählten nachrangigen Themen widersprechen dem Grundgedanken einer wissenschaftlich unterstützten Beratung des Parlamentes und der Regierung durch ausgeloste Bürger im Bereich des herausragenden Gemeinwohls nach Artikel 20 a des Grundgesetzes. Ein Bürgerrat mit von den Parteien nicht gewollter Thematik kann aktuell aber nur über eine Sammelpetition initiiert werden. Konkret hier haben 70000 Menschen eine vom Petitionsausschuss zugelassene und damit verfassungskonforme Sammelpetition in den Bundestag eingebracht. Die verfassungsrechtlich garantierte Petitionsbescheidung wird leider durch das Parlament nicht umgesetzt, jedenfalls dann, wenn es sich um Petitionen handelt, welche der eigenen Deutungshoheit öffentlichkeitswirksam widersprechen könnten. Das international erfolgreiche Buch „Gegen Wahlen“ aus dem Jahr 2017 wird hier fortgesetzt und eröffnet den Blick auf eine verfassungsfremde Realität der Verhinderung jeglicher bundesweiten Bürgerbeteiligung in Deutschland über die Wahlkabine hinaus.
Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Die Hessen haben sich in 2018 mit 86,3 Prozent in einer Volksabstimmung für eine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen bei Volksbegehren entschieden und diese werden unten von "Mehr Demokratie" dargelegt. Wenn wir jetzt nicht die per Gesetz institutionalisierte Bügerbeteiligung vor Ort mit dem "Volksbegehren" anschieben, dann ist uns nicht zu helfen!
https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
Text "Mehr Demokratie"
"Am 19. Mai fand unser Bündniscall statt: Zusammen mit unseren Bündnispartnern haben wir die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die
erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027".
Wer sich hinsichtlich dieses Vorhabens bei den Unterschriftsammlungen in Hessen bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren. Dort gibt es weiteres
Informationsmaterial.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link am Anfang
§ 8a Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag
(1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können
Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
§ 8b Bürgerentscheid
(1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung
kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder (Vertreterbegehren).
Mein Statement gegenüber den Gemeinden hierzu bereits jetzt
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne
bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der
Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar.
In dem vom Landtag als Erläuterungstext für die Volksabstimmung beschlossenen Text heißt es: „Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Nach Artikel 124 Absatz 1 ist für ein solches Volksbegehren bislang die Zustimmung eines Fünftels der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erforderlich, also von 20 %. Damit hat Hessen die höchsten Anforderungen an Volksbegehren aller Bundesländer. Bisher ist kein einziges der in Hessen durchgeführten Volksbegehren zustande gekommen. Um Volksbegehren zu erleichtern, soll in Zukunft die Zustimmung eines Zwanzigstels der Stimmberechtigten ausreichen, also von 5 % der Stimmberechtigten in Hessen. War ein Volksbegehren erfolgreich, kann der Landtag den Gesetzentwurf unverändert übernehmen. Anderenfalls erfolgt eine Volksabstimmung, an der alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Nach Artikel 124 Absatz 3 der Hessischen Verfassung entscheidet bei der Volksabstimmung bisher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Um sicherzustellen, dass eine Entscheidung bei einer Volksabstimmung tatsächlich den Mehrheitswillen der Bevölkerung widerspiegelt und die Einflussmöglichkeiten einer meinungsstarken Minderheit Grenzen haben, soll mit der Änderung des Artikels 124 Absatz 3 Satz 2 neu aufgenommen werden, dass mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung zustimmen muss, also 25 %.“[47]
Das Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke beschlossen. In der Volksabstimmung unterstützten 86,3 % der gültig Abstimmenden die Änderung. Sie trat am 13. Dezember 2018, einen Tag nach der Verkündung in Kraft.[48]
Diese Homepage gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.
Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.
Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen.
Übersicht:
1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.
2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.
3. Porto Sosalinos Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.
4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag
5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf