Der Newsletter wurde Anfang August 2026 wegen neuer Entwicklungen, auch in Hessen, aus dem Tool entfernt. Ende des Jahres wird es einen kompletten Jahresabschlußbericht zur Überwindung der verkümmert praktizierten Demokratie in Deutschland geben. Bitte der Leseprobe des Buches bei Amazon folgen, falls Interesse besteht. Der Suchbegriff bei Amazon ist Demokratiestaatsgebot oder der Titel - "Demokratiestaatsgebot kontra repräsentatives System, ein Praxistest" - . Rechtlich gesehen handelt es sich bei der angebotenen Leseprobe um eine Werbeanzeige. Falls nicht gewünscht, bitte einfach dem Reiseblogg meines Hundes folgen. Die Gründe für den jetzt abgesetzten Newsletter sind einer Mail hinter dem Bild aus der Petitionsausschusstagung zu entnehmen. Die Ausschusstagung selbst ist verlinkt, dieser funktioniert aber nicht. Bitte einfach bei Youtube klimaratgoesbundestag eingeben.
Der deutschlandweite Klimabürgerrat wurde als verfassungskonformes Anliegen in den Bundestag entlassen und dort versenkt. Anschließend wurden zwei Verfassungsbeschwerden mit sogenannten Urteilen der "leeren Blätter" in einer unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden Kleinkammer des II. Senates des Bundesverfassungsgerichtes belegt. Keine Rechtsfindungsbegründung und keine Berufungsmöglichkeit. Nachstehend der Link zur Tagung des Petitionsausschusses.
https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>
Hier ist der Platz für den herunterladbaren Jahresabschlußbericht 2026
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Die zeitlich versetzt notwendigen Verfassungsbeschwerden im Rahmen des später beschriebenen Modelles der institutionalisierten und faktentreuen
Bürgerbeteiligung des Demokratiestaatsgebotes unserer Verfassung
1. Verfassungsbeschwerde zu den verfassungswidrigen Verfahren des Parlamentes in der Umsetzung des Petitionsrechtes nach Artikel 17 Grundgesetz. Textvorschlag zu dieser
Verfassungsbeschwerde: "Die Regierung und das Parlament mögen garantieren, dass hinsichtlich der vom Ausschuß des Parlamentes zugelassenen und damit verfassungskonformen Petitionen des
herausragenden Gemeinwohles - Artikel 20 a Grundgesetz - zukünftig eine verfassungskonforme Bescheidung im Bundestag erfolgt. Außerdem sollte vom Parlament garantiert werden, dass die Zeichner der
Petition auch über die Petitionsbescheidung informiert werden und dies nicht in den Handlungsbereich des Initiators der Sammelpetition fällt, wie in der Geschäftsordnung geregelt. Die
Petitionsbescheidung an die Träger des unmittelbaren Verfassungsrechtes kann das Parlament über die einfache Übung einer Mailingliste auslösen, die Daten liegen dem Parlament verfahrensbedingt vor".
Die in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelte verfassungskonforme Petitionsbescheidung wird leider oft nicht praktiziert, die Verfahren werden teilweise geräuschlos "versenkt". Die
nachgelagerte Ablage eines unbestimmten Protokolles im persönlichen Account der Petitionszeichner ist nicht zielführend, offenbart aber die "bewußte Planlosigkeit" der Verfahren der Hinterzimmer. Mit
der Verfassungsbeschwerde sollen zwingende Handlungsanweisungen des Verfassungsgerichtes an den Bundestag zum Petitionsrecht initiiert werden. Gleichzeitig muss - es hängt unmittelbar zusammen - die
fehlende Rechtsfindungsbegründung der nicht öffentlich tagenden Kleinkammer des II. Senates des Bundesverfassungsgerichtes angesprochen werden. Dazu später die Einzelheiten. Der Umweg über eine
neue Sammelpetition kann möglicherweise entfallen, falls nicht verjährte Präzedenzfälle zu vom Ausschuß zugelassenen und anschließend im Bundestag versenkten Sammelpetitionen des
herausragenden Gemeinwohles vorhanden sind, wovon ich ausgehe. Den Fall dieses Buches kann man nach der aktuell verkümmerten verfassungsrechtlichen Gesamtlage leider nicht mehr ausrollen, da der
Rechtsweg formal ausgeschöpft wurde.
2. Verfassungsbeschwerde Richtung Faktengenerierung im Volk und im Parlament
Dies geht nur mit einer Sammelpetition für Bürgerräte des "herausragenden Gemeinwohles". Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Bürgerbeteiligungsgesetz ist das Modell
der vom Volk und Parlament zu initiiernden Bürgerräte mit neutralwissenschaftlicher Faktentreue. Ich verweise auf das später dargelegte und grafisch aufbereitete Konzept
.
3. Verfassungsbeschwerde zur abschließenden Überwindung der verkümmerten Demokratie
Der letzte Schritt für ein abgerundetes Bürgerbeteiligungsgesetz ist eine Verfassungsbeschwerde zum verkümmert praktizierten Demokratiestaatsgebot. Das unmittelbare Grundrecht auf direkte
Abstimmung des Volkes muss nach über 75 Jahren eines unterkomplexen Rechtspositivismus - wird mit der Geschichte zu den Ursprüngen der Verfassung von Deutschland später erklärt - endlich mit direkten
Ausführungsbestimmungen versehen werden.
Ein kleiner Lichtblick am Ende des Tunnels der real praktizierten verkümmerten Demokratieableitung des Gesamtstaates ist ein gesetzliches Bürgerbeteiligungsverfahren für die hessischen Gemeinden, welches in 2027 über ein Volksbegehren angeschoben werden soll
In Hessen besteht seit 2018 die realistische Chance Gesetzesvorhaben per Volksbegehren und Volksentscheid Rechtsgültigkeit zu verschaffen. Ziel des unten beschriebenen
Verfahrens ist die gesetzliche Implementierung einer nachhaltigen Bürgerbeteiligung in den Gemeinden des Landes.
Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetze nicht nur durch den Landtag Rechtskraft erlangen, sondern auch über einen „Volksentscheid“. Die Hessen haben sich in 2018 mit 86,3 Prozent für eine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen bei Volksbegehren entschieden. Wenn wir jetzt nicht die per Volksentscheid und Gesetz institutionalisierte Beteiligung der Bürger vor Ort mit dem in 2027 stattfindenden Volksbegehren anschieben, dann ist uns nicht zu helfen! Text "Mehr Demokratie"
"Am 19. Mai 2026 wurden mit unseren Bündnispartnern die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die
erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027. Für diesen ersten Schritt werden wir mit unserem Bündnis innerhalb von sechs Monaten 50.000 Unterschriften sammeln".
Wer sich als Hessin oder Hesse hinsichtlich dieses wichtigen Vorhabens bei der Unterschriftensammlung bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren.
Dort gibt es weiteres Informationsmaterial.
Der Link zum Koordinator
https://www.mehr-demokratie.de/
Der Link zum Gesetzesentwurf
https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link
§ 8a (1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
§ 8b (1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung kann anstelle einer eigenen
Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (Vertreterbegehren).
Mein Statement gegenüber den Gemeinden hierzu bereits jetzt
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar. Mit einer Diktatur, wie Rußland, kann man kein Grundversorgungsabkommen für günstiges konservatives Erdgas - kein Fracking - abschließen, es sei denn, man wäre mit einem deutschen Vasallenstaat - die Außenpolitik und die geschichtliche Bildung der nachfolgenden Generationen werden dann aus Moskau diktiert - mehrheitlich zufrieden. ]
Diese Homepage gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.
Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.
Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen.
Übersicht:
1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.
2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.
3. Porto Sosalinos Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.
4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag
5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf