Reisen mit einem Aussie
Reisen mit einem Aussie

 

Das Demokratiestaatsgebot und die verhinderte Bürgerbeteiligung ausserhalb der Wahlkabine

 

Hier können Sie über die Verlinkungen "Klimabürgerrat und die Wärmeplanung 2025" und den Link auf dieser Seite "Verfassungsbeschwerden und Dokumente" auch anonymisierte Dokumente des Bundestages und des Verfassungsgerichtes einsehen und Wissen über die Handlungsweisen des "repräsentativen Systems" im Bereich des Artikel 17 Grundgesetz, dem Petitionsrecht, erlangen. Wenn die real existierende verkümmerte Demokratie in Deutschland - 1. Verfassungskommentar überhaupt - bestehen will, so muss sie sich im Rahmen der Integrationslehre weiterentwickeln. Gerne Widerspruch und Zustimmung - ja aber - über das Kontaktformular oder meinen kürzlich eingerichteten Kanälen bei Mastodon und Facebook. 

 

 

Das direkt nachfolgende Tool ist rechtlich gesehen eine Werbeanzeige mit dem Vorwort zum Buch und Anleitung zur Leseprobe. Falls nicht gewünscht, bitte überspringen. Der mit der Mail in Verbindung stehende Text folgt nach dem Bild  aus dem Buchcover und dient alleine dem demokratischen Austausch. Wer die Leseprobe des Buches einsehen möchte, der geht bitte auf  die Amazonseite und gibt folgendes Wort ein: Demokratiestaatsgebot

Ich empfehle aktuell wegen  eines Problemes bei Amazon die Leseprobe des Hardcover-Buches zu lesen. Wenn Sie ein Tablet mit "Kindle-App" haben, so könnten  Sie sich aber auch eine Lesprobe schicken lassen, welche korrekt ist.

 

Nachstehend der Einstieg in die Dokumentation des Falles, hier die öffentliche Tagung des Petitionsausschusses. Bitte den Link kopieren und im Browser einfügen. Die Direktzugriffsfunktion ist bei "Ionos" z.Zt. eingeschränkt

https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>

Newsletter Buch Mai 2026

ePaper
Buchhintergründe auf einen Blick

Teilen:
Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Kontaktformular Pelle und Michael Rother

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

 

Erkenntnisse komprimiert

 

 

Demokratie kann dauerhaft nur über ein Mischsystem von Repräsentanz und gesetzlich organisierter Bürgerbeteiligung funktionieren. Bisher bestimmte der Ältestenrat des Bundestages ohne Rechtsgrundlage die Themen der beiden abgehaltenen bundesweiten Bürgerräte. Die Themen waren: 1. „Deutschlands Rolle in der Welt“ und 2. „Ernährung im Wandel“. Diese bewußt gewählten nachrangigen Themen widersprechen dem Grundgedanken einer wissenschaftlich unterstützten Beratung des Parlamentes und der Regierung durch ausgeloste Bürger im Bereich des herausragenden Gemeinwohls nach Artikel 20 a des Grundgesetzes. Ein Bürgerrat mit von den Parteien nicht gewollter Thematik kann aktuell aber nur über eine Sammelpetition initiiert werden. Konkret hier haben 70000 Menschen eine vom Petitionsausschuss zugelassene und damit  verfassungskonforme Sammelpetition in den Bundestag eingebracht. Die verfassungsrechtlich garantierte Petitionsbescheidung wird leider durch das Parlament nicht umgesetzt, jedenfalls dann, wenn es sich um Petitionen handelt, welche der eigenen Deutungshoheit öffentlichkeitswirksam widersprechen könnten. Das international erfolgreiche Buch „Gegen Wahlen“ aus dem Jahr 2017 wird hier fortgesetzt und eröffnet den Blick auf eine verfassungsfremde Realität der Verhinderung jeglicher bundesweiten Bürgerbeteiligung in Deutschland über die Wahlkabine hinaus.

 

Ein Lichtblick am Ende des Tunnels stellt eine über ein Volksbegehren mögliche institutionalisierte Bürgerbeteiligung in den hessischem Gemeinden dar  
 

https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
 
Natürlich wird dies von den Parteien, außer der hessischen FWG, nicht getragen. Der Koordinator "Mehr Demokratie" schreibt zum für das Gesetz notwendigen Volksbegehren: 
"Am 19. Mai fand unser Bündniscall statt: Zusammen mit unseren Bündnispartnern haben wir die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027".
 
Wer sich hinsichtlich dieses Vorhabens bei den Unterschriftsammlungen in Hessen bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren. Dort gibt es weiteres Informationsmaterial. Die hessische Gemeindeordnung verlangt von den Willigen Engagement.


 Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link am Anfang 
 

§ 8a Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag 
 (1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.  


 § 8b Bürgerentscheid 


(1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine  Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (Vertreterbegehren).  
 

Mein Statement an die eigene Gemeinde hierzu bereits jetzt
 
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar.
 
Die Demokratieentwertung durch die "sozialen" Medien anhand der Beispiele Twitter und Facebook. Die EU macht keinen guten Job. Ohne Regelung des Problemes keine faktenbasierte Volksabstimmung  


 Mastodon möchte das Gegenmodell zu den ungefilterten  Messenger- oder Mikroblogging-Diensten nach Art Twitter/X der kulturabgewandten Verrohung der Sprache sein.  Die EU hat kein "gutes Händchen" bei den Rahmenbedingungen für Formate des digitalen Austausches über die sogenannten "soziale" Medien und alle anderen Foren. Beispiel Twitter. Hier ging es vort einigen Jahren um die Anweisung an den Microblogging-Dienst Hasskommentare und strafrechtlich bewehrten Äußerungen zu unterbinden. Die unerwünschte Folge nach der Umsetzung bei Twitter - vor Musk - war dann die Möglichkeit des "Shadowbanning". Störend empfudene Teilnehmer eines angemessenen Diskurses konnten - von den Admins initiiert - vom Diskurs ausgeschlossen werden. Das Feedback des betreffenden Users in die Gemeinschaft  wird nicht mehr ausgespielt, ohne das dieser es mitbekommt. Er wundert sich über das Desinteresse an seiner Person und verschwand. Nach Musk gibt es nur noch wenige Grenzen. Ich habe diese Erfahrung gemacht, erhielt seinerzeit aber glücklicherweise Informationen von Dritten zu einem späteren Zeitpunkt über andere Kanäle.  Facebook hält die konkreten Regeln des praktizierten "Cancelns" von Beiträgen unter Verschluß. Wüßte man sie, so könnte man sich entsprechend einrichten. Ich nutze jetzt die von mir initiierte Facebookgruppe "Verkümmerte Demokratie oder Autokratie" nur noch als Testfeld.  Meldung an Facebook  und Informationen an die EU-Kommission nach mehrmaligem "Canceln" von Beiträgen ohne konkrete Begründung". Das ist auf den ersten Blick ein undemokratischer Prozess. In welchen zeitlichen Abständen darf ein neuer „User“ mit noch wenigen „Freunden“ einen Post generell und in eine bestimmte Gruppengemeinschaft senden? Ab welchem Grenzwert beginnt das "Canceln" des neuen Users? Die Zahlen gibt es nach Ihrer eigenen Aussage, sie werden aber ganz offen als Betriebsgeheimnis verschwiegen. Dies kann nicht die Basis für faktenbasierten Diskurs sein, wir dümpeln weitern in den Blasen unserer einseitigen Betrachtungen. Bei Facebook werden demokratische Regeln nicht offen kommuniziert. Wer sich politischen Gruppen bei Facebook anschließt oder diese initiert, darf andere Meinungen nicht unterdrücken können, so wie es Facebook ermöglicht. Demokratie funktioniert mit offenen Diskurs und Mehrheitsfindung, welche dann als demokratische Entscheidung anzusehen ist. Ohne feste Regeln, an die sich jeder Bürger halten muss, ist Demokratie nicht möglich. Bei diesem Thema kann schon ein Post Unwillen bei Einzelnen bewirken, da die Realität geliebte Glaubenswelten zum Einsturz bringen kann. Melden und Blocken, im Prinzip eine abgeschwächte Form des Blockwartsystem im NS-Staat, allerdings ohne Gefahr für Leib - ausser Seele und Verstand - und Leben. Gelten für die Gruppen besondere Regeln und wenn ja, so kann dies den antidemokratischen Charakter des Mediums über autokratisches Verhalten der Admins potenzieren, insbesondere wenn die Botschaft nicht in das eigene oder das konforme Glaubensgerüst der Gemeinschaft passt und das gilt in unterschiedlicher Art und Weise im gesamten politischen Spektrum. Dies wurde bereits vor 2500 Jahren durch die von Platon veröffentlichte Anklageschrift gegen Sokrates dokumentiert". Die bei Facebook zugrundeliegenden Regeln "Wir haben Einschränkungen festgelegt, um den Missbrauch unserer Funktionen zu verhindern und die Nutzer*innen vor Spam und Belästigungen zu schützen. Die Einschränkungen basieren auf verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Schnelligkeit und Quantität. Leider können wir keine weiteren Informationen über die angewandten Grenzwerte offenlegen. Beispiele für Feature-Einschränkungen: Personen, die eine übermäßige Anzahl von Nachrichten an andere Nutzer*innen senden, mit denen sie nicht befreundet sind, können verwarnt oder vorübergehend für das Senden von Nachrichten blockiert werden. Wenn jemand innerhalb einer kurzen Zeit viele Personen zu einer Gruppe hinzufügt, senden wir diesem*dieser Nutzer*in eine Warnung oder blockieren vorübergehend seine Fähigkeit, weitere Personen hinzuzufügen". 

 

Zurück zur Volksabstimmung.............................

 

 

Ganz rechts Pelle. Kein Platz mehr an der Tankstelle.

Diese Homepage  gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.

 

 

 

Reiseblog

 

Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.

 

Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen. 

 

 

Übersicht:

 

1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.

 

2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.

 

3. Porto Sosalinos  Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.

 

4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag

 

5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf

 

Über mich

Ich befinde mich seit März  2017 in der  passiven Phase  der Altersteilzeit. Schon immer wollte ich die Zeit haben einen Hund selbst großzuziehen.  Ich habe den vierbeinigen Freund für die Dauer eines Hundelebens gefunden. Was man liebt, um das hat man Angst, aber wem sage ich das.

Pelle kennengelernt, 15.06.2017

 

Heute hat unsere persönliche Reise mit Pelle begonnen. 

Zwei Diashows (Kuba Oriente und Marokko Wüste) sind unter Snorre links oben vorübergehend hinterlebgt (REISEN VOR SNORRE)

Jede Reise bedeutet auch wieder in der Heimat anzukommen. Luft und Land sind überwiegend sauberer (entgegen Kuba) und das Land ist so grün (wenn man aus dem Süden kommt).

Bild, ein Morgen im Herbst mit Blick über das Dillbergland (Rothaarsteig, Kornberg).

Druckversion | Sitemap
© Reisen mit einem Aussie