Reisen mit einem Aussie
Reisen mit einem Aussie

 

 

 

Das direkt nachfolgende Newslettertool und die weiter unten eingefügte Buchbeschreibung bei Amazon - Demokratiestaatsgebot kontra repräsentatives System, ein Praxistest - sind rechtlich gesehen eine Werbeanzeige. Falls nicht gewünscht, bitte einfach dem Reiseblogg meines Hundes folgen.

 

Der deutschlandweite Klimabürgerrat  wurde als verfassungskonformes Anliegen in den Bundestag entlassen und dort versenkt. Anschließend wurden zwei Verfassungsbeschwerden mit  sogenannten Urteilen der "leeren Blätter" in einer  unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden Kleinkammer des II. Senates des Bundesverfassungsgerichtes belegt. Keine Rechtsfindungsbegründung und keine Berufungsmöglichkeit. Nachstehend der Link zur Tagung des Petitionsausschusses.

https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>

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Buchhintergründe auf einen Blick

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Buchrückseite Hardcover und Taschenbuch
 
Demokratie kann dauerhaft nur über ein Mischsystem von Repräsentanz und gesetzlich organisierter Bürgerbeteiligung funktionieren. Bisher bestimmte der Ältestenrat des Bundestages ohne Rechtsgrundlage die Themen der beiden abgehaltenen bundesweiten Bürgerräte. Die Themen waren: 1. „Deutschlands Rolle in der Welt“ und 2. „Ernährung im Wandel“. Diese bewußt gewählten nachrangigen Themen widersprechen dem Grundgedanken einer wissenschaftlich unterstützten Beratung des Parlamentes und der Regierung durch ausgeloste Bürger im Bereich des herausragenden Gemeinwohls nach Artikel 20 a des Grundgesetzes. Ein Bürgerrat mit von den Parteien nicht gewollter Thematik kann aktuell aber nur über eine Sammelpetition initiiert werden. Konkret hier haben 70000 Menschen eine vom Petitionsausschuss zugelassene und damit  verfassungskonforme Sammelpetition in den Bundestag eingebracht. Die verfassungsrechtlich garantierten Petitionsbescheidungen werden leider durch das Parlament nicht immer umgesetzt, jedenfalls dann, wenn es sich um Petitionen handelt, welche der eigenen Deutungshoheit öffentlichkeitswirksam widersprechen könnten. Das international erfolgreiche Buch „Gegen Wahlen“ aus dem Jahr 2017 wird hier, mit einem konkret dokumentierten juristischen Fall, fortgesetzt. Nachfolgende Generationen und die Multikrisen der verhinderten Nachhaltigkeit müssen jetzt mitgedacht werden und da schaltet sich die "Amygdala" des Gehirns - Angstzentrum - automatisch ein. Es kommt zur gesellschaftlichen Spaltung, was weltweit zu beobachten ist.

 

 

 

Bucheinleitung bei Amazon

 

Was sagt die Verfassung zum Demokratiestaatsgebot und warum kommt es bei Multikrisen zur Spaltung

 

Nach Artikel 20 (2) Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und jene wird über Wahlen von Parteien und Abstimmungen der Bürger umgesetzt. Reine Repräsentanz trifft auf direktdemokratische Selbstbestimmtheit. Die Abstimmung ist Teil des Demokratiestaatsgebotes unserer Verfassung und nicht eine reine Hommage an den Kern der in der griechischen Antike geschaffenen Regierungsform, wie fälschlicherweise oft unterstellt wird. Warum dies in 1949 nicht durch direkte Ausführungsbestimmungen unterlegt wurde, hatte einen Grund und der wird mit Aussagen von unmittelbaren Zeitzeugen dargelegt und unter Beweis gestellt. Abstimmung des Volkes macht aber nur Sinn, wenn institutionalisierte und öffentlichkeitswirksame Faktengenerierung vorgeschaltet wurde, siehe Negativbeispiel "Brexit" und das aus diesen Erfahrungen entwickelte 2-stufige System.

Ohne öffentlichkeitswirksame Verfassungsbeschwerden kein Bürgerbeteiligungsgesetz

Der erst mal einfach erscheinende Weg ein Bürgerbeteiligungsgesetz im Parlament anzustoßen ist die Bitte um Gehör nach Artikel 17 - Petitionsrecht - des Grundgesetzes. Das direkte Grundrecht wird bei diesem oder verwandten Themen, so meine anhand von Belegen dokumentierten Erfahrungen, themenabhängig verfassungswidrig unterbunden. Fatal ist dann die fehlende Unterstützung - flächendeckendes Schweigen - im gesamten demokratischen Spektrum bei den notwendigen juristischen Schritten. Das Problem der real praktizierten verkümmerten Demokratie wird seit Jahrzehnten von der Fachexpertise beklagt, aktiv will man sich aber nicht exponieren. Die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichtes wird wegen hoher Arbeitsbelastung auf die auch anwendbare Geschäftsordnung des Bundestages und damit die kostenpflichtigen Verwaltungsgerichtsverfahren verweisen. Da aber das verfassungswidrige Handeln des Parlamentes hinsichtlich eines unmittelbares Grundrechtes zur Debatte steht, ist auch das Verfassungsgericht zuständig.

Alle Parteien unterstützen ein System ungewollte Petitionen untergehen zu lassen

Petitionssammelvorlagemappen der zufälligen Einsicht und nachrangige Unterausschüsse des Parlamentes, wie im Fall des deutschlandweiten Klimabürgerrates, lassen alleine gesehen keine verfassungskonforme Petitionsbescheidung entstehen.Wie eine solche Bescheidung auszusehen hat, wurde vom Bundesverfassungsgericht dem Parlament schon 1953 aufgetragen. Schriftlich ist die Geschäftsordnung da vorbildlich, man hält sich nur bei "Bedarf" nicht daran. Das Buch beschreibt aber auch vom Bundestag fixierte verfassungswidrige Ansätze im Rahmen der Sammelpetitionen. Ein direktes Verfassungsrecht des Bürgers wird an den Organisator der Sammelpetition, also die veranstaltende NGO, delegiert. Das geht verfassungsrechtlich überhaupt nicht.

Das menschliche Gehirn hat sich seit der Antike nicht verändert. Möglich wäre dies aber, wie im Kapitel 21 beschrieben

Unser Gehirn hat sich aus dem engen biologischen Korsett auch nach der Sesshaftwerdung nicht verabschiedet. Der Wissensstand der Menschengemeinschaft der Neuzeit ist expotential gestiegen, daß Unvermögen Strategien für das Überleben der Spezies und des Planeten zu entwickeln, sind dagegen geblieben. Nachfolgende Generationen und die Multikrisen der verhinderten Nachhaltigkeit müssen jetzt mitgedacht werden und da schaltet sich die "Amygdala" des Gehirns - Angstzentrum - automatisch ein. Es kommt zur gesellschaftlichen Spaltung, was weltweit zu beobachten ist. Sokrates, der gegen die Mechanismen der "verweigerten konstruktiven Gemeinschaft des freien Geistes" anredete und von Platon teilweise trefflich der Nachwelt überliefert wurde, erhält einen besonderen Platz in diesem Buch.

 

 

Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Die Hessen haben sich in 2018 mit 86,3 Prozent in einer Volksabstimmung für eine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen bei Volksbegehren entschieden und diese werden unten von "Mehr Demokratie" dargelegt. Wenn wir jetzt nicht die per Gesetz institutionalisierte Bügerbeteiligung vor Ort mit dem "Volksbegehren" anschieben, dann ist uns nicht zu helfen!

 
 

https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
 
Text "Mehr Demokratie"
"Am 19. Mai 2026 fand unser Bündniscall statt: Zusammen mit unseren Bündnispartnern haben wir die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027".
 
Wer sich hinsichtlich dieses Vorhabens bei den Unterschriftsammlungen in Hessen bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren. Dort gibt es weiteres Informationsmaterial.


 Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link am Anfang 
 

§ 8a Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag 
 (1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.  


 § 8b Bürgerentscheid 


(1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine  Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (Vertreterbegehren).  
 

Mein Statement gegenüber den Gemeinden hierzu bereits jetzt
 
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar.

Wikipediaeintrag
 

In dem vom Landtag als Erläuterungstext für die Volksabstimmung beschlossenen Text heißt es: „Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Nach Artikel 124 Absatz 1 ist für ein solches Volksbegehren bislang die Zustimmung eines Fünftels der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erforderlich, also von 20 %. Damit hat Hessen die höchsten Anforderungen an Volksbegehren aller Bundesländer. Bisher ist kein einziges der in Hessen durchgeführten Volksbegehren zustande gekommen. Um Volksbegehren zu erleichtern, soll in Zukunft die Zustimmung eines Zwanzigstels der Stimmberechtigten ausreichen, also von 5 % der Stimmberechtigten in Hessen. War ein Volksbegehren erfolgreich, kann der Landtag den Gesetzentwurf unverändert übernehmen. Anderenfalls erfolgt eine Volksabstimmung, an der alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Nach Artikel 124 Absatz 3 der Hessischen Verfassung entscheidet bei der Volksabstimmung bisher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Um sicherzustellen, dass eine Entscheidung bei einer Volksabstimmung tatsächlich den Mehrheitswillen der Bevölkerung widerspiegelt und die Einflussmöglichkeiten einer meinungsstarken Minderheit Grenzen haben, soll mit der Änderung des Artikels 124 Absatz 3 Satz 2 neu aufgenommen werden, dass mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung zustimmen muss, also 25 %.“[47]

Das Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke beschlossen. In der Volksabstimmung unterstützten 86,3 % der gültig Abstimmenden die Änderung. Sie trat am 13. Dezember 2018, einen Tag nach der Verkündung in Kraft.[48]

 

 

Ganz rechts Pelle. Kein Platz mehr an der Tankstelle.

Diese Homepage  gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.

 

 

 

Reiseblog

 

Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.

 

Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen. 

 

 

Übersicht:

 

1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.

 

2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.

 

3. Porto Sosalinos  Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.

 

4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag

 

5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf

 

Über mich

Ich befinde mich seit März  2017 in der  passiven Phase  der Altersteilzeit. Schon immer wollte ich die Zeit haben einen Hund selbst großzuziehen.  Ich habe den vierbeinigen Freund für die Dauer eines Hundelebens gefunden. Was man liebt, um das hat man Angst, aber wem sage ich das.

Pelle kennengelernt, 15.06.2017

 

Heute hat unsere persönliche Reise mit Pelle begonnen. 

Zwei Diashows (Kuba Oriente und Marokko Wüste) sind unter Snorre links oben vorübergehend hinterlebgt (REISEN VOR SNORRE)

Jede Reise bedeutet auch wieder in der Heimat anzukommen. Luft und Land sind überwiegend sauberer (entgegen Kuba) und das Land ist so grün (wenn man aus dem Süden kommt).

Bild, ein Morgen im Herbst mit Blick über das Dillbergland (Rothaarsteig, Kornberg).

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