Reisen mit einem Aussie
Reisen mit einem Aussie

Das direkt nachfolgende Tool ist eine Werbeanzeige mit dem Vorwort zum Buch und Anleitung zur Leseprobe. Falls nicht gewünscht, bitte überspringen. Der mit der Mail in Verbindung stehende Text folgt nach dem Bild  aus dem Buchcover und dient alleine dem demokratischen Austausch. Wer die Leseprobe des Buches einsehen möchte, der geht bitte auf  die Amazonseite und gibt folgendes Wort ein: Demokratiestaatsgebot

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 Der aktuelle Newsletter vom Mai 2026 zum Buch ist über den vorgenannten Link als Download erhältlich, falls gewünscht. Die in der Mail angebotene Verlinkung ist keine Werbung, sie dient der demokratischen Sache und der Verbreitung des nachfolgenden Textes. Die Dokumente zum  deutschlandweiten Klimabürgerrat sind unter folgender Seite  dieser Homepage hinterlegt: "Klimabürgerrat und die Wärmeplanung Stand 2025". Danach  Weiterleitung oben links zu "Verfassungsbeschwerden und Dokumente"

 

Text Buchrückseite

 

Demokratie kann dauerhaft nur über ein Mischsystem von Repräsentanz und gesetzlich organisierter Bürgerbeteiligung funktionieren. Bisher bestimmte der Ältestenrat des Bundestages ohne Rechtsgrundlage die Themen der beiden abgehaltenen bundesweiten Bürgerräte. Die Themen waren: 1. „Deutschlands Rolle in der Welt“ und 2. „Ernährung im Wandel“. Diese Themen widersprechen dem Grundgedanken einer wissenschaftlich - lobbyfreie Wissenschaft kann garantiert werden - unterstützten Beratung des Parlamentes und der Regierung durch ausgeloste Bürger. Der Kreis der Themen muss sich im Bereich von strategischen Problemlösungen Richtung des gefährdeten herausragenden Gemeinwohls bewegen. Der Artikel 20 a des Grundgesetzes liefert den Rahmen. Ein Bürgerrat mit von den Parteien nicht gewollter Thematik kann aktuell aber nur über eine Sammelpetition initiiert werden. Konkret hier haben 70000 Menschen eine vom Petitionsausschuss zugelassene und damit  verfassungskonforme Sammelpetition in den Bundestag eingebracht. Die verfassungsrechtlich garantierte Petitionsbescheidung wird leider durch das Parlament nicht umgesetzt, jedenfalls dann, wenn es sich um Petitionen handelt, welche der eigenen Deutungshoheit öffentlichkeitswirksam widersprechen könnten. Hier zeigt sich die verweigerte Umsetzung des Demokratiestaatsgebotes der deutschen Verfassung und die Realität des Vergessens der Erkenntnisse des international erfolgreichen Buches „Gegen Wahlen“ aus dem Jahr 2017

 

 

 

Die verfassungsrechtlich in der Nachkriegszeit begründet verkümmerte Demokratie in Deutschland​

 

 

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", ein scheinbar gewagter Satz, welcher aber das Demokratie- staats gebot unserer Verfassung einleitet und nicht nur eine

Hommage an den Kern der in der griechischen Antike geschaffenen Regierungsform darstellt. 

 

Ein Aufruf an alle Demokraten

 

Reicht öffentlichkeitswirksam eine Petition für einen Bürgerrat zum Demokratiestaatsgebot der Verfassung ein und weist auf die zwingend erforderliche Institutionalisierung des Vorhabens über ein Bürgerbeteiligungsgesetzes hin. Sollte die Petition im Petitionsausschuß zur Weiterleitung an den Bundestag angenommen und anschließend  dort "versenkt" werden, so initiiert mit Gleichgesinnten eine Verfassungsbeschwerde mit formaljuristisch notwendigem Befangenheitsantrag gegen alle 3 Richter der geheim tagenden 3-Personen-Kammer des II. Senates. Nach dem Gesetz muss der Befangenheitsantrag vor Benennung der 3 Richter erfolgen, ein nicht realisierbares Unterfangen, denn die zuständigen Richter werden erst mit dem "Urteil der leeren Blätter" benannt und dann ist der Befangenheitsantrag, wie in diesem Fall getestet, nicht mehr möglich. Nur mit dem von Anfang an vorgetragenen Befangenheitsantrag gegen alle Richter der Kleinkammer, welcher sich ja im Hintergrund gegen die teilweise verfassungswidrig agierende Kleinkammer selbst richtet, habt ihr die Chance eine Rechtsfindungsbegründung zu erhalten. Es steht bei Zuwiderhandlung dann noch der Weg zum "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" - EGMR - offen. Auch könnte zum hier relevanten Bereich des Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine vollkommen neue Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. 

 

Die Bürger möchten mehrheitlich, so die immer gleichen Umfrageergebnisse, die direktdemokratische Möglichkeit der Mitgestaltung am Gemeinwohl 

 
 1. Die elementaren Fragen zur bundesweiten Volksabstimmung

 

Widersprüchlich zur Überschrift, aber zunächst elementar, ist der Bürger mehrheitlich aktuell zur faktenorientierten Meinungsbildung bereit oder muß erst noch alles viel schlimmer werden? Dieses Thema hatte Nietzsche, wie später zitiert, einst aufgegriffen. Die bundesweite Volksabstimmung ist in Zeiten der vielfältigen Unfähigkeit beim gegenseitigen Austausch von Argumenten ein am Ende ungewisser Kantonist. Die Volksabstimmung kann, wie beim "Brexit" in Großbritannien, zu einer echten Verschlechterung des Gemeinwohles führen. Die AFD befürwortet an Bürgerbeteiligung ausschließlich die Volksabstimmung, da aktuell selbst ganz offensichtlich falsche Erzählungen geglaubt verbreitet werden können.  Letztendlich wirkt sich dies aber besonders negativ auf die eigenen Wähler aus, wie der Brexit und die 2. Amtszeit von Trump deutlich zeigen. Frau Weidel kommuniziert aus reiner Berechnung immer noch ein nicht näher erläutertes positives Ergebnis des Brexit. In vielen Foren  des Internets - Ausnahme "Mastodon" - werden Argumente nicht mehr ausgetauscht. Die rationale Diskursfähigkeit der Bürger, der Kern der Demokratie, scheint zum Auslaufmodell zu werden. Die Folge ist, die  Argumenten gegenüber eher offenen User verlassen die Foren, der Rest bleibt und nimmt gerne an der ritualisierten Meinungs- und damit Selbstbespiegelung teil. Dieses Verhalten ist prinzipiell in allen Gesellschaftsgruppen anzutreffen. Als unumgängliche Vorarbeit für einen faktenbasierten Volksentscheid bietet sich im 2. Unterkapitel ein Modell an, welches das "repräsentative System" mit gesetzlich garantierter Öffentlichkeitswirksamkeit in den Diskurs mit den Bürgern zwingt  Das Modell wird später grafisch dargestellt.  Eine geänderte gesellschaftliche Grundsituation, welche dem Verfassungstext entgegensteht, führt immer und weltweit irgendwann vor den Verfassungsgerichten zu einer Korrektur, falls ein Verfahren angestrebt wird. Bei einer nicht mehr zeitgemäßen Demokratieform besteht die Gefahr des dauerhaften Verlustes derselben. Ich verweise auf die epochale amerikanische Juristin, Frau Ruth Bader Ginsburg. Ihr ging es um ein geändertes Gesellschaftsbild in den USA, welches die "aus der Zeit gefallenen" rechtlichen Normen der Ungleichheit des Menschen bei Rasse und Geschlecht einer juristischen Neubewertung geradezu zwingend zuführen mußte. Eine Verfassung kann keinen unwiderruflichen Rechtspositivismus - das geschriebene Wort hat Ewigkeitsstatus - gestatten, zumal dann, wenn das Grundprinzip mit Wahlen und Abstimmungen klar als Demokratiestaatsgebot für Deutschland in 1949 vorgeschrieben wurde. Für den Verfassungsrechtler, da hilft auch nicht der Verweis nach Art einer "Lex Specialis" auf die staatliche Gebietsneuordnung. Das Thema wird verständlich im Buch später erklärt. Das Verfassungen sich an geänderte demokratische Verhältnisse der Menschen durch demokratische Verfassungsänderungen anpassen müssen, war schon Charles-Louis de Montesquieu, dem Vordenker der Gewaltenteilung aus dem 18. Jahrhundert, vollkommen klar. Hierauf aufbauend wurde noch bis in die 1970,er Jahre die Integrationslehre an den Universitäten gelehrt.

 

2. Die faktenbasierte und öffenlichkeitswirksame Beratung  von Parlament und Regierung über ausgeloste Bürger steht am Anfang aller Bemühungen aus der Sackgasse der Demokratieentwertung zu gelangen

 

Der konkrete Einstieg, an dem sich das Buch entwickelte, war die Petition zu einem deutschlandweiten Klimabürgerrat und der wurde, so der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer öffentlchen Sitzung - Parlamentsfernsehen - des Petitionsausschusses, verfassungskonform ausgerollt.   Die Initiierung eines selbstbestimmten Bürgerrates - ein Bürgerbeteiligungsgesetz gibt es nicht - macht Verwaltungsgerichtsklagen gegen die Geschäftsordnung des Bundestages erforderlich, weil das Petitionsrecht vom Bundestag, besonders im Rahmen von ungewollten aber verfassungskonformen Anliegen, nicht garantiert wird. Die Expertise praktikabler und strategischer Erkenntnisse der Bürger sind, so die weltweiten Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte, möglich und überaus sinnvoll. Hierzu ein Statement aus einer wissenschaftlichen Quelle der USA:

 

"Was auffällt, wenn man die Online-Berichte dieser 3 Bürgerräte liest, ist das Maß an Nuancierung, mit dem eine technisch ausgefeilte Alternative mit Argumenten untermauert wird. Wer daran zweifelt, dass normale ausgeloste Bürger in der Lage sind vernünftige und rationale Entscheidungen zu treffen, sollte diese Berichte lesen". 

 

Der "Wikipedia-Link" zum Autor:

 

https://en.wikipedia.org/wiki/Terry_Bouricius
 

Mein Ansatz wird nachstehend grafisch dargestellt. Er entwickelte sich aus mehreren Jahren der Begleitung des in diesem Buch geschilderten Projektes. 

 

 

 

 

Der Fall 

 
Die dem Fall zugrundeliegende Sammelpetition von 70000 Zeichnern wurde von der Organisation "Klimamitbestimmung Jetzt" in den Bundestag eingebracht und in einer öffentlichen Sitzung des zuständigen Petitionsausschusses final zur Bescheidung in den Bundestag entlassen. Petitionen sind Bitten um Gehör, garantieren aber jedem einzelnen Zeichner der Petition das unmittelbar Verfassungsrecht auf Bescheidung, ob positiv oder negativ. Diese Petition wurde, entgegen der gültigen Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes von 1953, final nicht beschieden und danach leise im Bundestag über die Sammelvorlagemappen versenkt. Das wiederum löste eine Verfassungsbeschwerde von mir - zeichnender Petent - aus, welche verfassungswidrig mit einem "Urteil der leeren Blätter" endete. Die Kleinkammer des Gerichtes kannte die herrschende Rechtsprechung zum Petitionsrecht des eigenen Hauses offensichtlich nicht oder hat sie wissentlich nicht berücksichtigt. Ermöglicht hat es das "repräsentative System" über die hier anwendbaren Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - ist in eine Art "Black box" gelaufen. Ich vermute, der EGMR, welcher das deutsche Massenproblem der verweigerten Rechtsfindungsdarstellung bei den Petitionen laut "Spiegel" kennt, wollte in Zeiten der allgemeinen Verunsicherung nicht weiter öffentlichkeitswirksam eingreifen.  


Analyse der für den Bundestag bestimmten fallbezogenen Stellungnahme des Petitionsausschusses 

 
Der Petitionsausschuss hat eine interne Stellungnahme produziert, welche ich nach Jahren über meinen Petitionszugang im Bundestag fand.   Diese Stellungnahme des Petitionsausschusses zieht als Verweise Drucksachen des Bundestages heran. Jene Drucksachen werden verlinkt. Hier zeigt sich die Strategie der Verhinderung bundesweit institutionalisierter Bürgerbeteiligung nochmals eindringlich. Ort des Diskurses war ein vollkommen ungeeignetes Format, der Ausschuss "Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend" des deutschen Bundestages. Will man etwas unter die Wahrnehmungsschwelle drücken, dann versucht man es hier. Fazit der Papiere, die lokale Bürgerbeteiligung und das Ehrenamt sollen alles richten. Gesetze, welche elementare lokale Wirkung entfalten, beispielhaft das Wärmeplanungsgesetz, werden nicht mit einem Bürgerdiskurs versehen. Der Staat tritt mit dem Gesetz aus taktischen Erwägungen erst mal bürgerorientiert komplett zurück. Das Kapitel 22 befasst sich eingehend mit den lokalen Folgen für die Bürger. Die von der Parteiendemokratie bevorzugten Konzepte der lokal zu regelnden Bürgerbeteiligung werden hier niemals Wirkung entfalten können. Dies muss das Bundesgesetz beinhalten. Bei diesem strittigen Thema wurde der Ruf nach einem bundesweiten Bürgerrat schon mal aus der ehemaligen "Ampelregierung" vorgetragen.  Die allseits bekannte verfassungsrechtlich notwendige Trennung von Legislativ und beratenden Bürgerräten, immer wieder vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hervorgehoben, kann kein Nebenparlament schaffen, wie von den konservativen Parteien befürchtet.  

 

 

 

 

 

 

 

 

Ganz rechts Pelle. Kein Platz mehr an der Tankstelle.

Diese Homepage  gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.

 

 

 

Reiseblog

 

Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.

 

Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen. 

 

 

Übersicht:

 

1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.

 

2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.

 

3. Porto Sosalinos  Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.

 

4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag

 

5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf

 

Über mich

Ich befinde mich seit März d.J. in der  passiven Phase  der Altersteilzeit. In Ansehung des frühen Todes meines Vaters hatte ich das Glück früher aus dem Berufsleben aussteigen zu können.  Meine Frau und ich haben uns einen Camping-Bulli ausbauen lassen. Schon immer wollte ich die Zeit haben einen Hund selbst großzuziehen.  Nun wird dies möglich und ich möchte es mit dem Wunsch auf neue Reisen verknüpfen.

Pelle kennengelernt, 15.06.2017

 

Heute hat unsere persönliche Reise mit Pelle begonnen. 

Zwei Diashows (Kuba Oriente und Marokko Wüste) sind unter Snorre links oben vorübergehend hinterlebgt (REISEN VOR SNORRE)

Jede Reise bedeutet auch wieder in der Heimat anzukommen. Luft und Land sind überwiegend sauberer (entgegen Kuba) und das Land ist so grün (wenn man aus dem Süden kommt).

Bild, ein Morgen im Herbst mit Blick über das Dillbergland (Rothaarsteig, Kornberg).

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