Das direkt nachfolgende Newslettertool und die Buchbeschreibung sind rechtlich gesehen eine Werbeanzeige. Falls nicht gewünscht, bitte einfach den Geschichten meines Hundes folgen. Der nachstehende Link zeigt die Ausgangslage der Buchentstehung über den Mitschnitt des Parlamentsfernsehens zum erhofften Einstieg in den Ausstieg der nur verkümmert praktizierten Demokratie. Facebookanmeldung und Gruppe mit dem Titel "Verkümmerte Demokratie überwinden oder Autokratie" im Juni 2026 gegründet.
https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>
Den einzigen Zugang bundesweite unmittelbare Teilhabe der Bürger im Rahmen des Artikel 20 (2) Grundgesetz vom "rein repräsentativen System" rechtswirksam zu erbitten, ist der Artikel 17 Grundgesetz, das Petitionsrecht. Dieses Grundrecht wird bei diesem Thema, so meine dokumentierten Erfahrungen, verfassungswidrig unterbunden. Der Bürger und seine außerparlamentarischen Fürsprecher fördern gleichzeitig die Umsetzung des Rechtes nicht, sie verweigern schweigend die Unterstützung und Initiierung über die unausweichlichen Verwaltungsgerichtsklagen oder öffentlichkeitswirksame Verfassungsbeschwerden. Warum dies der einzige Weg des Fortschrittes wäre und warum sich alle passiv verhalten, wird im Buch beschrieben und dokumentiert. Nur über die genannten juristischen Wege kann das Bundesverfassungsgericht dem Parlament auferlegen die verkümmerte Demokratie über ein Bürgerbeteiligungsgesetz endlich zu überwinden. In der Kombination verfassungswidrige Konstrukte, wie Petitionssammelvorlagemappen und nachrangige Unterausschüsse des Parlamentes, treffen auf den von Nietzsche beschriebenen Mensch des "Geducktseins", welcher auch vor 2500 Jahren schon gerne den Populisten der kompletten damaligen politischen Farbenlehre folgte. Man redet sich heute bei den Bürgern ein, nur das "repräsentative System" funktioniert in der Massengesellschaft. Dem ist nicht so! Die ermöglichte Autokratie geht in allen Demokratieableitungen immer auf eine Verhinderung der demokratischen Grundidee zurück und diese muss sich in der Selbstwirksamkeit der Bürger manifestieren. Das Buch versucht zu beschreiben, wie dies auch heute noch gelingen kann.
Die Folgen
Grünen Wasserstoff und Biomethan in Privatheizungen verbrennen ist dann schon fast demokratiefeindlich, denn so generiert man für die Zukunft Autorkratieanhänger über enttäuschte Neubesitzer von
Gasheizungen. Warum die Presse teilweise die Wirtschaftsministerin der CDU beim Biomethan als Grundwärmequelle in Schutz nimmt, bleibt faktisch unerklärt. Unter umgekehrten Vorzeichen war das beim
Grünen Wasserstoff identisch. In Hessen wird es höchstwahrscheinlich in 2027 ein institutionalisiertes Bügerbeteiligungsgesetz auf kommunaler Ebene geben. Das reicht bei globalen Problemen nicht, man
muss global agieren und Gesetze des Bundes müssen bis in die Gemeinden wirken. Beim Wärmeplanungsgesetz hat man den Bürger, bis auf ein digitales Endprodukt der Gemeinden, aus der Mitgestaltung
entlassen. Hilfe zur Selbsthilfe in diesem Bereich ist die logische Konsequenz.
Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Die Hessen haben sich in 2018 mit 86,3 Prozent in einer Volksabstimmung für eine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen bei Volksbegehren entschieden und diese werden unten von "Mehr Demokratie" dargelegt. Wenn wir jetzt nicht die per Gesetz institutionalisierte Bügerbeteiligung vor Ort mit dem "Volksbegehren" anschieben, dann ist uns nicht zu helfen!
https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
Text "Mehr Demokratie"
"Am 19. Mai 2026 fand unser Bündniscall statt: Zusammen mit unseren Bündnispartnern haben wir die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im
Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027".
Wer sich hinsichtlich dieses Vorhabens bei den Unterschriftsammlungen in Hessen bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren. Dort gibt es weiteres
Informationsmaterial.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link am Anfang
§ 8a Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag
(1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können
Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
§ 8b Bürgerentscheid
(1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung
kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder (Vertreterbegehren).
Mein Statement gegenüber den Gemeinden hierzu bereits jetzt
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne
bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der
Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar.
In dem vom Landtag als Erläuterungstext für die Volksabstimmung beschlossenen Text heißt es: „Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Nach Artikel 124 Absatz 1 ist für ein solches Volksbegehren bislang die Zustimmung eines Fünftels der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erforderlich, also von 20 %. Damit hat Hessen die höchsten Anforderungen an Volksbegehren aller Bundesländer. Bisher ist kein einziges der in Hessen durchgeführten Volksbegehren zustande gekommen. Um Volksbegehren zu erleichtern, soll in Zukunft die Zustimmung eines Zwanzigstels der Stimmberechtigten ausreichen, also von 5 % der Stimmberechtigten in Hessen. War ein Volksbegehren erfolgreich, kann der Landtag den Gesetzentwurf unverändert übernehmen. Anderenfalls erfolgt eine Volksabstimmung, an der alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Nach Artikel 124 Absatz 3 der Hessischen Verfassung entscheidet bei der Volksabstimmung bisher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Um sicherzustellen, dass eine Entscheidung bei einer Volksabstimmung tatsächlich den Mehrheitswillen der Bevölkerung widerspiegelt und die Einflussmöglichkeiten einer meinungsstarken Minderheit Grenzen haben, soll mit der Änderung des Artikels 124 Absatz 3 Satz 2 neu aufgenommen werden, dass mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung zustimmen muss, also 25 %.“[47]
Das Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke beschlossen. In der Volksabstimmung unterstützten 86,3 % der gültig Abstimmenden die Änderung. Sie trat am 13. Dezember 2018, einen Tag nach der Verkündung in Kraft.[48]
Diese Homepage gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.
Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.
Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen.
Übersicht:
1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.
2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.
3. Porto Sosalinos Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.
4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag
5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf