Reisen mit einem Aussie
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Demokratiestaatsgebot April 2026

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Mit Dokumentenauszügen aus dem Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht.

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Der aktuelle Newsletter vom April 2026 zum Buch ist über den vorgenannten Link hochzuladen. Dieser enthält auch  Auszüge  von Dokumenten aus dem Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht. Bei weiteren Fragen bitte das Kontaktformular nutzen. Ich freue mich über jeden Interessierten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leseprobe Demokratiestaatsgebot kontra repräsentatives System, ein Praxistest 
 
Die Bedeutung des Buchtitels

 

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", ein scheinbar gewagter Satz, welcher aber das Demokratie- staats gebot unserer Verfassung einleitet und nicht nur eine Hommage an den Kern der in der griechischen Antike geschaffenen Regierungsform darstellt.

 

Viele Bürger möchten mehrheitlich, so die immer gleichen Umfrageergebnisse, die direkt- demokratische Möglichkeit der Mitgestaltung. Dies geht bundesweit aktuell verfassungskonform nur über ein ausgelostes Modell mit dem Ziel der Beratungsexpertise. Die Expertise praktikabler und strategischer Erkenntnisse der Bürger sind, so die weltweiten Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte, möglich und überaus sinnvoll. Hierzu ein Statement aus einer wissenschaftlichen Quelle der USA:

 

"Was auffällt, wenn man die Online-Berichte dieser 3 Bürgerräte liest, ist das Maß an Nuancierung, mit dem eine technisch ausgefeilte Alternative mit Argumenten untermauert wird. Wer daran zweifelt, dass normale ausgeloste Bürger in der Lage sind vernünftige und rationale Entscheidungen zu treffen, sollte diese Berichte lesen". 

 

Der "Wikipedia-Link" zum Autor: https://en.wikipedia.org/wiki/Terry_Bouricius

 

Im Angebot der Parteiendemokratie bleibt, so ihr uneingeschränkter Wille, ein ritualisiertes und in der Ausschließlichkeit überholtes Instrument, die Wahl. Das entscheidende Problem des weltweit praktizierten "repräsentativen Systems" ist der über den Fraktionszwang verursachte Ausschluss vieler Grundsatzdebatten mit versäumten nachfolgenden strategischen Entscheidungen für das Gemeinwohl der Bürger. Dabei könnte man den Bürgern sofort die verfassungskonforme Gewissheit geben, dass sie in einem ausgelosten Format selbstbestimmte Wirksamkeit entfalten können, sofern sie ausgelost werden. Der repräsentative Durchschnitt der Ausgelosten und die klare Auftrags- struktur des Rates garantieren gute Ergebnisse und damit die demokratische Legitimation aus der Bevölkerung.  Die Parteien wollen, so die immerwährende 4 Jahre andauernde Wiederholung, unmittelbar nach einer Wahl bereits ihre Machtbasis für die nächste Wahl sichern. Dies geschieht mit gesetzlichen Klientelgeschenken und verhindertem strategischen Gemeinwohl im jeweiligen Koalitionsvertrag. Politikerinnen, wie Ricarda Lang, sind mit der in der Parteiendemokratie gewagten öffentlichen Selbstreflektion leider eine Seltenheit geworden. Die logisch nach- vollziehbare Erkenntnis von ihr war, Verteidigungsreden gegen  Versäumnisse der eigenen Partei, beispielhaft in "Talkrunden" dargeboten, erzeugen oft nicht den notwendigen Erzählstrang eines strategischen Problembewusstseins. 

 

Die Bürger des in vielerlei Hinsicht herausragenden Stadtstaates Athen in der Zeit um 400 v. Chr. könnten die heutigen Verfechter der reinen Parteiendemokratie nicht mal mehr ansatzweise verstehen. Die Menschen der griechischen Antike würden, bekämen sie über eine  hypothetische Zeitreise Einblick in die praktizierte Ausschließlichkeit der Wahlkabinen, uns als Praktikanten eines ersten aber zu verwerfenden Demokratieentwurfes begreifen. Die Athener waren damals nicht die besseren Menschen, wie das Buch zu verdeutlichen versucht. Athen gewährte zunächst aber das geistige Umfeld, welches die attische Demokratie erst ermöglichte. Demokratische Meinungsbildung zur Entwicklung und Erhaltung des Gemeinwohles muss nach den immer noch gültigen Erkennt- nissen der Antike eine Gemeinschaftsaufgabe aller Bürger sein. In der heutigen Massengesellschaft wäre die Abstimmung des Volkes zunächst faktenbasierte Beratung der Legislative über ausgeloste Bürger. Dies wurde in funktionalen Teilbereichen - Stadträte und Richter - bereits in der attischen Antike positiv erprobt. Jeder Bürger wurde in seinem Leben durchschnittlich drei mal ausgelost. Zur nur nach der Faktengenerierung möglichen Volksabstimmung des Artikel 20 (2) Grundgesetz möchte ich die antike Verlautbarung von Perikles - in der Überlieferung von Thukydides - wie folgt heranziehen:  "Wir vereinigen in uns die Sorge um unser Haus zugleich und unsere Stadt, denn einzig bei uns heißt einer, der daran gar keinen *Anteil nimmt, nicht ein stiller Bürger, sondern ein schlechter".

 

*BpB.de "Demokratische Teilhabe bezeichnet die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen, sozialen und zivilgesellschaftlichen Leben, die über das bloße Wählen hinausgeht".
Das real praktizierte "repräsentative System" der unterkomplexen Wahlkabinen der Neuzeit nimmt dem Bürger jene Rechte und auch Pflichten komplett, die sich im attischen Staat als Tugenden und Klebstoff der Demokratie herausgestellt hatten. 

 

Der dem Buch zugrundeliegende beispielhafte Fall 

 
Die diesem Buch zugrundeliegende Sammelpetition von 70000 Zeichnern wurde von der Organisation "Klimamitbestimmung Jetzt" in den Bundestag eingebracht und in einer öffentlichen
Sitzung des zuständigen Petitionsausschusses final zur Bescheidung in den Bundestag entlassen. Petitionen sind Bitten um Gehör, garantieren aber jedem einzelnen Zeichner der Petition das unmittelbar Verfassungsrecht auf Bescheidung, ob positiv oder negativ. Diese Petition wurde, entgegen der gültigen Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes von 1953, final nicht beschieden und danach leise im Bundestag über die Sammelvorlagemappen versenkt. Das wiederum löste eine Verfassungsbeschwerde des Autors - zeichnender Petent - aus, welche verfassungswidrig mit einem "Urteil der leeren Blätter" endete. Die Kleinkammer des Gerichtes kannte die herrschende Rechtsprechung zum Petitionsrecht des eigenen Hauses offensichtlich nicht oder hat sie wissentlich nicht berücksichtigt. Ermöglicht hat es das "repräsentative System" über die hier anwendbaren Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - ist in eine Art "Black box" gelaufen. Ich vermute, der EGMR, welcher das deutsche Massenproblem der verweigerten Rechtsfindungsdarstellung bei den Petitionen laut "Spiegel" kennt, wollte in Zeiten der allgemeinen Verunsicherung nicht weiter öffentlichkeitswirksam eingreifen.  


Analyse der für den Bundestag bestimmten fallbezogenen Stellungnahme des Petitionsausschusses 

 
Die im Anhang des Buches enthaltene Stellungnahme des Petitionsausschusses zieht als Verweise Drucksachen des Bundestages heran. Diese Drucksachen werden am Ende des Buches verlinkt.  
 Hier zeigt sich die Strategie der Verhinderung bundesweit institutionalisierter Bürgerbeteiligung nochmals eindringlich. Ort des Diskurses war ein vollkommen ungeeignetes Format, der Ausschuss "Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend" des deutschen Bundestages. Will man etwas unter die Wahrnehmungsschwelle drücken, dann versucht man es hier. Fazit der Papiere, die lokale Bürgerbeteiligung und das Ehrenamt sollen alles richten. Gesetze, welche elementare lokale Wirkung entfalten, beispielhaft das Wärmeplanungsgesetz, werden nicht mit einem Bürgerdiskurs versehen. Der Staat tritt mit dem Gesetz aus taktischen Erwägungen erst mal bürgerorientiert komplett zurück. Das Kapitel 22 befasst sich eingehend mit den lokalen Folgen für die Bürger. Die von der Parteiendemokratie bevorzugten Konzepte der lokal zu regelnden Bürgerbeteiligung werden hier niemals Wirkung entfalten können. Dies muss das Bundesgesetz beinhalten. Bei diesem strittigen Thema wurde der Ruf nach einem bundesweiten Bürgerrat schon mal aus der ehemaligen "Ampelregierung" vorgetragen.  Die allseits bekannte verfassungsrechtlich notwendige Trennung von Legislativ und beratenden Bürgerräten, immer wieder vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages hervorgehoben, kann kein Nebenparlament schaffen, wie von den konservativen Parteien befürchtet.  

 

 

 

 

 

 

 

 

Ganz rechts Pelle. Kein Platz mehr an der Tankstelle.

Diese Homepage  gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.

 

 

 

Reiseblog

 

Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.

 

Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen. 

 

 

Übersicht:

 

1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.

 

2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.

 

3. Porto Sosalinos  Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.

 

4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag

 

5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf

 

Über mich

Ich befinde mich seit März d.J. in der  passiven Phase  der Altersteilzeit. In Ansehung des frühen Todes meines Vaters hatte ich das Glück früher aus dem Berufsleben aussteigen zu können.  Meine Frau und ich haben uns einen Camping-Bulli ausbauen lassen. Schon immer wollte ich die Zeit haben einen Hund selbst großzuziehen.  Nun wird dies möglich und ich möchte es mit dem Wunsch auf neue Reisen verknüpfen.

Pelle kennengelernt, 15.06.2017

 

Heute hat unsere persönliche Reise mit Pelle begonnen. 

Zwei Diashows (Kuba Oriente und Marokko Wüste) sind unter Snorre links oben vorübergehend hinterlebgt (REISEN VOR SNORRE)

Jede Reise bedeutet auch wieder in der Heimat anzukommen. Luft und Land sind überwiegend sauberer (entgegen Kuba) und das Land ist so grün (wenn man aus dem Süden kommt).

Bild, ein Morgen im Herbst mit Blick über das Dillbergland (Rothaarsteig, Kornberg).

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