Das direkt nachfolgende Newslettertool und die Buchbeschreibung sind rechtlich gesehen eine Werbeanzeige. Falls nicht gewünscht, bitte einfach den Geschichten meines Hundes folgen. Der nachstehende Link zeigt die Ausgangslage der Buchentstehung über den Mitschnitt des Parlamentsfernsehens zum erhofften Einstieg in den Ausstieg der nur verkümmert praktizierten Demokratie. Facebookanmeldung und Gruppe mit dem Titel "Verkümmerte Demokratie überwinden oder Autokratie" im Juni 2026 gegründet.
https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>
Was sagt die Verfassung zum Demokratiestaatsgebot?
Nach Artikel 20 (2) Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und jene wird über Wahlen von Parteien und Abstimmungen der Bürger umgesetzt. Reine Repräsentanz trifft auf direktdemokratische
Selbstbestimmtheit. Die Abstimmung ist Teil des Demokratiestaatsgebotes unserer Verfassung und nicht eine reine Hommage an den Kern der in der griechischen Antike geschaffenen Regierungsform, wie
fälschlicherweise oft unterstellt wird. Warum dies in 1949 nicht durch direkte Ausführungsbestimmungen unterlegt wurde, hatte einen Grund und der wird mit Aussagen von unmittelbaren Zeitzeugen
dargelegt und unter Beweis gestellt. Abstimmung des Volkes macht aber nur Sinn, wenn institutionalisierte und öffentlichkeitswirksame Faktengenerierung vorgeschaltet wurde, siehe Negativbeispiel
"Brexit" und die im Buch dargestellte Alternative.
Ohne öffentlichkeitswirksame Verfassungsbeschwerden kein Bürgerbeteiligungsgesetz
Der erst mal einfach erscheinende Weg ein Bürgerbeteiligungsgesetz im Parlament anzustoßen ist die Bitte um Gehör nach Artikel 17 - Petitionsrecht - des Grundgesetzes. Das direkte Grundrecht wird bei
diesem oder verwandten Themen, so meine anhand von Belegen dokumentierten Erfahrungen, themenabhängig verfassungswidrig unterbunden. Fatal ist dann die fehlende Unterstützung des gesamten
gesellschaftlichen Spektrums bei den weiteren juristischen Schritten. Das Problem der real praktizierten verkümmerten Demokratie wird seit Jahrzehnten von der Fachexpertise beklagt, aktiv will man
sich aber nicht exponieren. Ohne eine öffentlichkeitswirksame Verfassungsbeschwerde mit dem Antragsgegner Bundestag wird sich die Demokratie nicht weiterentwickeln können. Die Verwaltung des
Bundesverfassungsgerichtes wird wegen der anwendbaren Geschäftsordnung des Bundestages auf den Verwaltungsgerichtsstrang verweisen. Da aber nur das verfassungswidrige Handeln des Parlamentes
hinsichtlich eines unmittelbares Grundrechtes außerhalb der Geschäftsordnung zur Debatte steht, ist auch das Verfassungsgericht zuständig. Es geht um eine Handlungsanweisung des Verfassungsgerichtes
an den Bundestag, die Verfassung in diesem konkreten Fall zu achten. Fakt ist, Petitionssammelvorlagemappen und nachrangige Unterausschüsse des Parlamentes, wie im Fall des deutschlandweiten
Klimabürgerrates, lassen alleine gesehen keine verfassungskonforme Petitionsbescheidung entstehen.Wie ein solche Bescheidung auszusehen hat, wurde vom Bundesverfassungsgericht dem Parlament schon
1953 aufgetragen. Schriftlich ist die Geschäftsordnung da vorbildlich, man hält sich nur nicht immer daran. Das Buch beschreibt aber auch in der Geschäftsordnung des Bundestages fixierte
verfassungswidrige Ansätze im Rahmen der Sammelpetitionen. Die Versenkung von ungewollten Petitionen, man will sie wegen möglicher negativer Publicity auch nicht negativ bescheiden, trifft auf
Diskursverweigerung in der Tiefe bei den Unterstützern des deutschlandweiten Klimabürgerrates.
Was seit mehr als 2500 Jahren Gültigkeit hat
Die grundsätzliche Konformität des Menschen nach Nietzsche wurde schon von Platon beschrieben. Die Masse folgte nach dem Tod von Perikles in der Anonymität der Volksversammlung lieber den
unterkomplexen Demagogen einer neuen Kaste von Politikern. Beispielhaft hierin begründete negative Ergebnisse waren der verlorene Krieg gegen Sparta, die "Herrschaft der Dreißig" und das Todesurteil
gegen Sokrates. Dieser hatte die scheinbar immerwährende Symbiose von Überforderung und Populismus schon längst erkannt und öffentlich gemacht. Die Erklärung soll keine Entschuldigung für die
Menschen sein, die sich aus niederen Beweggründen grundsätzliche dem herausragenden Gemeinwohl nach Artikel 20 a des Grundgesetzes verweigern.
Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Die Hessen haben sich in 2018 mit 86,3 Prozent in einer Volksabstimmung für eine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen bei Volksbegehren entschieden und diese werden unten von "Mehr Demokratie" dargelegt. Wenn wir jetzt nicht die per Gesetz institutionalisierte Bügerbeteiligung vor Ort mit dem "Volksbegehren" anschieben, dann ist uns nicht zu helfen!
https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
Text "Mehr Demokratie"
"Am 19. Mai 2026 fand unser Bündniscall statt: Zusammen mit unseren Bündnispartnern haben wir die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im
Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027".
Wer sich hinsichtlich dieses Vorhabens bei den Unterschriftsammlungen in Hessen bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren. Dort gibt es weiteres
Informationsmaterial.
Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link am Anfang
§ 8a Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag
(1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können
Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
§ 8b Bürgerentscheid
(1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung
kann anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder (Vertreterbegehren).
Mein Statement gegenüber den Gemeinden hierzu bereits jetzt
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne
bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der
Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar.
In dem vom Landtag als Erläuterungstext für die Volksabstimmung beschlossenen Text heißt es: „Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetzentwürfe nicht nur von der Landesregierung und dem Landtag, sondern auch durch ein „Volksbegehren“ in den Landtag eingebracht werden. Nach Artikel 124 Absatz 1 ist für ein solches Volksbegehren bislang die Zustimmung eines Fünftels der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erforderlich, also von 20 %. Damit hat Hessen die höchsten Anforderungen an Volksbegehren aller Bundesländer. Bisher ist kein einziges der in Hessen durchgeführten Volksbegehren zustande gekommen. Um Volksbegehren zu erleichtern, soll in Zukunft die Zustimmung eines Zwanzigstels der Stimmberechtigten ausreichen, also von 5 % der Stimmberechtigten in Hessen. War ein Volksbegehren erfolgreich, kann der Landtag den Gesetzentwurf unverändert übernehmen. Anderenfalls erfolgt eine Volksabstimmung, an der alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Nach Artikel 124 Absatz 3 der Hessischen Verfassung entscheidet bei der Volksabstimmung bisher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Um sicherzustellen, dass eine Entscheidung bei einer Volksabstimmung tatsächlich den Mehrheitswillen der Bevölkerung widerspiegelt und die Einflussmöglichkeiten einer meinungsstarken Minderheit Grenzen haben, soll mit der Änderung des Artikels 124 Absatz 3 Satz 2 neu aufgenommen werden, dass mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung zustimmen muss, also 25 %.“[47]
Das Gesetz wurde im Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke beschlossen. In der Volksabstimmung unterstützten 86,3 % der gültig Abstimmenden die Änderung. Sie trat am 13. Dezember 2018, einen Tag nach der Verkündung in Kraft.[48]
Diese Homepage gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.
Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.
Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen.
Übersicht:
1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.
2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.
3. Porto Sosalinos Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.
4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag
5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf