Der Newsletter wurde Anfang August 2026 wegen neuer Entwicklungen, auch in Hessen, aus dem Tool entfernt. Ende des Jahres wird es einen kompletten Jahresabschlußbericht zur Überwindung der verkümmert praktizierten Demokratie in Deutschland geben. Bitte der Leseprobe des Buches bei Amazon folgen, falls Interesse besteht. Der Suchbegriff bei Amazon ist Demokratiestaatsgebot oder der Titel - "Demokratiestaatsgebot kontra repräsentatives System, ein Praxistest" - . Rechtlich gesehen handelt es sich bei der angebotenen Leseprobe um eine Werbeanzeige. Falls nicht gewünscht, bitte einfach dem Reiseblogg meines Hundes folgen. Die Gründe für den jetzt abgesetzten Newsletter sind einer Mail hinter dem Bild aus der Petitionsausschusstagung zu entnehmen. Die Ausschusstagung selbst ist verlinkt, dieser funktioniert aber nicht. Bitte einfach bei Youtube Klimaratgoesbundestag eingeben.
Buchtitel: Demokratiestaatsgebot kontra repräsentatives System, ein Praxistest
Rechtliche Klarstellung
Aufsatz Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer, u.A. Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war zu seinen Lebzeiten eine bundesweit geschätzte Persönlichkeit des
komplexen Verfassungsdiskurses https://www.mohrsiebeck.com/artikel/volksabstimmungen-im-bund-verfassungslage-nach-zeitgeist-101628002268812800785481/
"Der Volksentscheid berührt das im Art. 63 Grundgesetz mit Ausführungsbestimmungen versehene parlamentarische Regierungssystem als solches nicht, er berührt allerdings "die Ausschließlichkeit
der repräsentativen Demokratie", die freilich keine per Verfassungsgrundsatz, auch kein "ungeschriebener", sondern eine Zeitgeisterscheinung der frühen Bundesrepublik Deutschland ist".
Meine Gedanken
Warum verwehren wir uns nach der attischen Demokratie vor 2500 Jahren in unserer kurzen Lebensspanne gemeinwohlorientierten Grundlagen, welche über Generation hinaus
wirken, zu entwickeln und strategisch zu planen? Dies wäre der Versuch eines echten Gernerationenversprechens. Warum folgen im geschichtlichen Ablauf relativen globalen Friedens immer Multikrisen mit
gesteigerten Potential der kompletten Selbstauslöschung der Menschheit? Die negativen Fakten einer nicht strategisch orientierten demokratischen Verfassungsgebung werden von *falschen Demagogen, wie
Theodor Heuss im parlamentarischen Rat oder Alexander Hamilton im Hintergrund der Entstehung der US-Verfassung, befördert. In der Zeit jenseits des Zeitgeistes der Verfassungsentstehung schaffen es
immer wieder eine Vielzahl von "Wissenden" die Weiterentwicklung der jeweils verkümmerten Demokratie, vor allem aus geglaubtem Eigennutz, zu unterbinden. Eingehende Beispiele folgen in den
Fortsetzung. Ich hatte beim Lesen des Buches "Gegen Wahlen" von David van Reybrouck aus dem Jahr 2017 auch Kopfschmerzen, letztendlich ein gutes Zeichen dafür, dass falsche Glaubensansätze der
einfachen Erklärungen überwunden werden können.
*Historischer Begriff. Der falsche Fürsprecher des Volkes.
Das Demokratiestaatsgebot der Verfassung
Nach Artikel 20 (2) Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und jene wird über Wahlen von Parteien und Abstimmungen der Bürger umgesetzt. Reine Repräsentanz
trifft auf direktdemokratische Selbstbestimmtheit. Die Abstimmung ist Teil des Demokratiestaatsgebotes unserer Verfassung und nicht eine reine Hommage an den Kern der in der griechischen Antike
geschaffenen Regierungsform, wie fälschlicherweise unterstellt. Warum dieser Part des Demokratiestaatsgebotes unserer Verfassung in 1949 nicht mit direkten Ausführungsbestimmungen, wie für das
parlamentarische System im Artikel 63 GG geregelt, versehen wurde, wird im Kapitel 1 des Buches ausführlich behandelt. Abstimmung des Volkes macht aber nur Sinn, wenn die Bürger Faktengenerierung im
Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Bürgerräten mit anschließendem öffentlichen Diskurs aller Beteiligten im Plenum des Parlamentes - keine Hinterzimmer des repräsentativen Systems - vorab
erfahren können. Hierfür wurden im Buch die Notwendigkeiten grafisch aufbereitet. Die noch zu entwickelnden konkreten Regeln und Fristen sollten in ein zu schaffendes Bürgerbeteiligungsgesetz
einfließen. Schottland hat es in seinem Klimagesetz von 2019 für einen landesweiten Klimabürgerrat vorgemacht, letztendlich aber nicht zu Ende gedacht. Dazu später die Einzelheiten aus
Schottland.
Ohne öffentlichkeitswirksame Verfassungsbeschwerden kein Bürgerbeteiligungsgesetz
Der erst mal einfach erscheinende Weg ein Bürgerbeteiligungsgesetz im Parlament anzustoßen ist die Bitte um Gehör nach Artikel 17 - Petitionsrecht - Grundgesetz. Dieses
direkte Grundrecht wird im Zweifelsfall, auch über die Gewaltenteilung hinaus, vom repräsentativen System nicht gewährt. Dies wird im Buch anhand eines durchgängigen Beispieles bis nach Straßburg -
Sitz des europäischen Menschengerichtshofes - belegt.
Eingefügte aktuelle Informationen aus dem Petitionsausschusses vom August 2026 Büro@bundestag.de> hat am 28.08.2026 10:29 CEST geschrieben:
Antwort auf meine Anfrage gegenüber dem Petitionsausschuss
"Hallo Herr Rother, die Petition zur „Einberufung eines Bürgerrats zur Klimapolitik“ wurde nicht versenkt, sondern an die Fraktionen des Deutschen Bundestages zur *Kenntnis verwiesen. Ein höherer/anderer Beschluss ist auch daran gescheitert, dass es in der letzten Wahlperiode in der Ampel-Koalition sehr schwierig und konfliktreich war, sich mit SPD und insbesondere der FDP auf die Einsetzung von Bürgerräten zu einigen. Vielleicht erinnern sie sich an die Debatte? Dass es nun keine Bürgerräte mehr gibt, hat die neue Bundesregierung entschieden und ist der Weigerung der Union zu verdanken. Die Grüne Fraktion hat sich in der letzten und dieser Wahlperiode engagiert für Bürgerräte eingesetzt. Als kleiner Koalitionspartner muss man sich aber leider manchmal anderen Mehrheiten beugen – und erst recht als Oppositionsfraktion".
*Kenntnis bedeutet Sammelvorlagemappen der zufälligen Einsichtnahme durch die Abgeordneten und Verweis auf einen unterschwelligen
Diskurs im Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine weitere an mich gerichete Mail und der vorliegende Bericht des Petitionsausschusses zu diesem
Fall *bestätigten das Verfahren. *Bestätigen. Dokumente im Anhang des Buches.
Die Antwort
Hallo Herr/Frau, die nach wie vor gültige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes widerspricht der Verfassungsmäßigkeit des geschilderten Verfahrens. Da muss man als demokratische Partei dann aber auch mal Sollbruchstellen deffinieren und nicht an der Macht kleben, denn es geht immerhin um den Einstieg in die Überwindung der seit 75 Jahren verkümmerten Demokratie. Die Bezeichnung für das rein repräsentative System wurde dem 1. Verfassungskommentar des Zeitzeugen, Kurt-Georg Wernicke, entnommen. Zu recherchieren über: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Grundgesetz-Kommentaren. Wie eine Bescheidung auszusehen hat, dies hat das Bundesverfassungsgericht am 22.04.1953 - 1 BvR 162/51 - wie folgt festgelegt: "Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt". Eine Inhaltsangabe des vergangenen Wirkens des parlamentarischen Systems im Bereich des Klimaschutzes kann diese Anforderungen niemals erfüllen, sie verschleiert nur die Stellungnahme zum Anliegen selbst.
Fatal war und ist für mich die Diskursverweigerung der Gruppen und Personen, welche vorgeben die Demokratie weiterentwickeln zu
wollen oder aufgrund ihrer akademischen Ausrichtung den gedanklichen Austausch normalerweise öffentlichkeitswirksam zu praktizieren hätten. Demokratie lebt vom offenen Austausch außerhalb von
repräsentativen Hinterzimmern, selbstreflektierenden Stuhlkreisen - auch digital - und akademischen Zirkeln.
Das Problem der real verkümmerten Demokratie wird seit über 75 Jahren von den Wissenden beklagt, aktiv will man sich aber aus unterschiedlichen Gründen nicht exponieren. Reputationsverlustangst -
Verfassungsrechtler - trifft auf die finanzielle Abhängigkeit der sogenannten Nichtregierungsorganisationen mit teilweise parteipolitischem Hintergrund und finanzieller Abhängigkeit vom
repräsentativen System. Ohne öffentlichkeitswirksame Verfassungsbeschwerden mit dem Antragsgegner Bundestag wird sich die Demokratie nicht weiter entwickeln können. Die Verwaltung des
Bundesverfassungsgerichtes wird, wie im Fall des Buches, wegen hoher Arbeitsbelastung auf die auch anwendbare Geschäftsordnung des Bundestages und damit die kostenpflichtigen
Verwaltungsgerichtsverfahren verweisen. Da aber das verfassungswidrige Handeln des Parlamentes hinsichtlich eines unmittelbaren Grundrechtes, wie im konkret noch hier zu beschreibenden Fall, zur
Debatte steht, ist das Verfassungsgericht auch zuständig. Die zeitlich versetzt notwendigen Petitionen und Verfassungsbeschwerden im Rahmen des später beschriebenen Modelles der
institutionalisierten und faktentreuen Bürgerbeteiligung des Demokratiestaatsgebotes unserer Verfassung
1. Erster Schritt zu einem grundgesetzkonformen Bürgerbeteiligungsgesetz
Dies beginnt mit einer Sammelpetition für Bürgerräte des "herausragenden Gemeinwohles". Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Bürgerbeteiligungsgesetz ist das Modell
der vom Volk und Parlament zu initiiernden Bürgerräte mit neutralwissenschaftlicher Faktentreue. Dies wird im Buch auch mit einem grafisch verständlichen Gesamtkonzept dargestellt. Wird die Petition
im Bundestag geräuschlos versenkt, so ist eine Verfassungsbeschwerde oder Verwaltungsgerichtsklage unausweichlich".
Textvorschlag zur 1. Verfassungsbeschwerde: "Die Regierung und das Parlament mögen garantieren, dass hinsichtlich der vom Ausschuss des Parlamentes zugelassenen und damit
verfassungskonformen Petitionen des herausragenden Gemeinwohles die ordnungsgemäße Petitionsbescheidung gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1953 garantiert werden kann.
Dazu gehört immer auch der konkrete Umsetzungshinweis oder die faktenbasierte Zurückweisung. Außerdem muss vom Parlament garantiert werden, dass die Zeichner der Petition auch über die
Petitionsbescheidung informiert werden und dies nicht weiter der gesetzlichen Handlungsvollmacht und dem Gutdünken des Initiators der Sammelpetition überlassen bleibt. Aktuell ist dies genauso in der
Geschäftsordnung des Bundestages festgeschrieben. Die Petitionsbescheidung gegenüber den Trägern des unmittelbaren Verfassungsrechtes, den Einzelzeichnern, kann das Parlament über die einfache Übung
einer Mailingliste auslösen. Diese Daten liegen dem Parlament verfahrensbedingt vor. Aktuell wird eine Inhaltsangabe des Diskurses im Ausschuss ohne Informationen der Petenten verzögert im Account
der Zeichner abgelegt. Dieses Versteckspiel ist nur noch lächerlich. Aus prozesstechnischen Gründen Richtung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wird, sollte er Fall in die Zuständigkeit der
"3-Richter-Geheimkammer" des 2. Senates fallen, hiermit gegen alle drei Richter der Kleinkammer der Antrag auf Befangenheit eingebracht. Eine andere Vorgehensweise erlaubt das Gesetz der
Parteiendemokratie für den Gerichtskörper nicht, jedenfalls dann, wenn man nicht auf eine Urteilsbegründung und einen unumgänglichen Befangenheitsantrag verzichten möchte. Ein weiteres Thema, welches
zukünftige Generationen ebenfalls massiv betreffen wird, muss in dieser Verfassungsbeschwerde aufgegriffen werden. Das herausragende Gemeinwohl geht über den Artikel 20 a Grundgesetz - Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen – hinaus. Die mangelhafte Buchführung und die fehlenden Strategien des repräsentativen Systems im Bereich der *impliziten Staatsschulden produzieren einen immer größeren
Schuldenberg, welcher in die aktuelle Schuldenquote nicht einfließt. Es bedarf auch hier eines Bürgerrates der wissenschaftlichen Fakten, welcher nach dem entwickelten und grafisch im Anhan
dargestellten System auch nachhaltig in einen öffentlichkeitswirksamen Diskurs mündet. Es geht um die seit vielen Jahrzehnten verschlafene Bürgerversicherung und eine Fondabsicherung der gesetzlichen
Rente. Das im Artikel 20 a angesprochene Gemeinwohl bezieht die Kinder und Enkelkinder mit ein und das beschriebene Problem wird die nachfolgenden Generationen in voller Härte treffen. *Die implizite
Staatsverschuldung umfasst alle künftigen Verpflichtungen des Staates, die aus bestehenden Gesetzen, demografischen Entwicklungen oder Sozialversicherungen resultieren, aber nicht als formelle
Schulden in der Bilanz stehen. Dazu zählen insbesondere Rentenansprüche aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionsansprüche von Beamten, Beihilfezusagen sowie absehbare
Mehrausgaben in Kranken- und Pflegeversicherung. 63,0 % offizielle Schuldenquote Deutschlands gegen 454,1 % effektive Gesamtlast inklusive impliziter Schulden.
Querverweise: https://insolvenzkarte.de/blog/staatsverschuldung-implizite-schulden/“
Der deutschlandweite Klimabürgerrat wurde als verfassungskonformes Anliegen in den Bundestag entlassen und dort versenkt. Anschließend wurden zwei Verfassungsbeschwerden mit sogenannten Urteilen der "leeren Blätter" in einer unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden Kleinkammer des II. Senates des Bundesverfassungsgerichtes belegt. Keine Rechtsfindungsbegründung und keine Berufungsmöglichkeit. Nachstehend der Link zur Tagung des Petitionsausschusses.
https://youtu.be/LCHEHOAGBwY?si=nZXiN9Qjl7MZwkn_>
Hier ist der Platz für den herunterladbaren Jahresabschlußbericht 2026
Ein kleiner Lichtblick am Ende des Tunnels der real praktizierten verkümmerten Demokratieableitung des Gesamtstaates ist ein gesetzliches Bürgerbeteiligungsverfahren für die hessischen Gemeinden, welches in 2027 über ein Volksbegehren angeschoben werden soll
In Hessen besteht seit 2018 die realistische Chance Gesetzesvorhaben per Volksbegehren und Volksentscheid Rechtsgültigkeit zu verschaffen. Ziel des unten beschriebenen
Verfahrens ist die gesetzliche Implementierung einer nachhaltigen Bürgerbeteiligung in den Gemeinden des Landes.
Nach der hessischen Verfassung (Artikel 117) können Gesetze nicht nur durch den Landtag Rechtskraft erlangen, sondern auch über einen „Volksentscheid“. Die Hessen haben sich in 2018 mit 86,3 Prozent für eine Absenkung der Zulassungsvoraussetzungen bei Volksbegehren entschieden. Wenn wir jetzt nicht die per Volksentscheid und Gesetz institutionalisierte Beteiligung der Bürger vor Ort mit dem in 2027 stattfindenden Volksbegehren anschieben, dann ist uns nicht zu helfen! Text "Mehr Demokratie"
"Am 19. Mai 2026 wurden mit unseren Bündnispartnern die nächsten Schritte auf dem Weg zum Volksbegehren geplant. Im Zentrum stand dabei die Vorbereitung für die
erste Unterschriftensammlung im Frühjahr 2027. Für diesen ersten Schritt werden wir mit unserem Bündnis innerhalb von sechs Monaten 50.000 Unterschriften sammeln".
Wer sich als Hessin oder Hesse hinsichtlich dieses wichtigen Vorhabens bei der Unterschriftensammlung bewerben möchte, der sollte die benannte Organisation kontaktieren.
Dort gibt es weiteres Informationsmaterial.
Der Link zum Koordinator
https://www.mehr-demokratie.de/
Der Link zum Gesetzesentwurf
https://consul.mehr-demokratie.info/loewenstarkes-buendnis?projekt_phase_id=324#projekt-footer
Auszug aus dem Gesetzesentwurf gemäß Link
§ 8a (1) Zur Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Einwohnerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.
§ 8b (1) Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Auch die Gemeindevertretung kann anstelle einer eigenen
Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen; der Beschluss bedarf der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (Vertreterbegehren).
Mein Statement gegenüber den Gemeinden hierzu bereits jetzt
Was im Zuge des Wärmeplanungsgesetzes - eine Bürgerbeteiligung sieht das Bundesgesetz nicht vor - notwendig wäre, ist der Aufbau von kompetenter Beratung der Bürger über die Stadtwerke im Sinne bezahlbarer Konzepte bei der Gebäudedämmung und Wärmegenerierung über Wärmepumpen. Holz ist in unserem Raum eine aktuell notwendige Ergänzung, so meine Informationen aus der Wärmeplanung von 2025. Grüner Wasserstoff und Biomethan zum Verheizen sind Unsinn, da im Massenhochlauf nicht bezahlbar. Mit einer Diktatur, wie Rußland, kann man kein Grundversorgungsabkommen für günstiges konservatives Erdgas - kein Fracking - abschließen, es sei denn, man wäre mit einem deutschen Vasallenstaat - die Außenpolitik und die geschichtliche Bildung der nachfolgenden Generationen werden dann aus Moskau diktiert - mehrheitlich zufrieden. ]
Diese Homepage gehört Pelle bzw. Snorre (aber das ist eine andere Geschichte) und der ist am 27.07.2017 12 Wochen alt geworden. Die Hompage entwickelt sich. Die eingestellten Diashows betreffen teilweise noch Reisen vor Pelle.
Die Hompage wurde für Pelle und unsere Reisen angelegt.
Links und in der Mitte ist der weibliche Teil der Familie von Pelle zu sehen.
Übersicht:
1. Pelle (Snorre) persönlich und vorübergehend zwei Reisen bevor Pelle in unser Leben trat. Unter Snorre 2 werden links alle täglichen Erlebnisse in zeitlicher Fortsetzung abgelegt.
2. Italien, Lago di Mergozzo. Platz Delle Fate. Für Mensch und Hund ein Traum. Klein, familiär und viele Hunde mit Zweibeinern. Unter Snorre.
3. Porto Sosalinos Sardinien, Frühjahr 2018. Unter Snorre.
4. Januar 2019 NJC, mein 60. Geburtstag
5. Juni 2019, einsame Ferien im Schilf