Reisen mit einem Aussie
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Massnahmengesetze schlagen Verwaltungsrecht. Wichtige Projekte des Gemeinwohles können entbürokratisiert werden.
Gesendet: Mittwoch, 04. Dezember 2024 um 00:00 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: staatswissenschaft@jura.uni-freiburg.de
Cc: tdm@thomasdemaiziere.de
Betreff: Fw: Neuigkeiten von ZDFmitreden, hier Bürokratie in Deutschland
Vorlage für den ehemaligen Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Vosskuhle. Gemeinschaftliches Projekt zur erfolgreicheren und zeitnahen Umsetzung staatlicher Entscheidungen für das Gemeinwohl, auch zukünftiger Generationen. Heute bei Markus Lanz angesprochen.
 
Gesendet: Dienstag, 03. Dezember 2024 um 11:23 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: mail@mitreden.zdf.de
Cc: info@bdi.eu
Betreff: Neuigkeiten von ZDFmitreden, hier Bürokratie in Deutschland
Zum Thema Bürokratie in Deutschland"
 
Die "Arhuskonvention" ist nicht in "Stein gemeisselt". Warum kann Dänemark es besser? Ich denke, sie haben sich einen Vorbehalt reserviert, wie auch bei anderen Gelegenheiten. Natürlich hat Dänemark eine erfolgreiche Kultur der strategischen Bürgerbeteiligung. Wärmeplanungsgesetz in der Bürgerbeteiligung vor Ort strittig. Man kann die Konvention für die regenerative Umstellung Europas aussetzen. Ein höheres Ziel des Gemeinwohles erfordert ein partielles herausnehmen verhindernder Regeln des Verwaltungsrechtes.
 
 
 L e i t s ä t z e des Bundesverfassungsgerichtes:
 "zum Beschluß des Zweiten Senats vom 17. Juli 1996
 - 2 BvF 2/93 -
     Staatliche Planung ist weder eindeutig der Legislative noch eindeutig der Exekutive zugeordnet.
     Auch Detailpläne im Bereich der anlagenbezogenen Fachplanung sind einer gesetzlichen Regelung zugänglich. Das Parlament darf durch Gesetz eine solche Entscheidung freilich nur dann an sich ziehen, wenn hierfür im Einzelfall gute Gründe bestehen.

     Entfaltet eine Legalplanung enteignungsrechtliche Vorwirkungen, hat sie vor der Verfassung jedenfalls dann Bestand, wenn sie nicht nur - wie jede Enteignung - im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich ist, sondern auch triftige Gründe für die Annahme bestehen, dass die Durchführung einer behördlichen Planfeststellung mit erheblichen Nachteilen für das Gemeinwohl verbunden wäre, denen nur durch eine gesetzliche Regelung begegnet werden kann".
 
 Der Link zum Download zur juristischen Bewertung von Maßnahmengesetzen anhand des gescheiterten "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz" des CSU-Verkehrsministers Andreas Scheuer (Groko):
 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/entwurf-gesetz-zur-vorbereitung-schaffung-baurecht-durch-massnahmengesetz-im-verkehrsbereich-stellungnahme-1.pdf?__blob=publicationFile
 
Die Erläuterung des Danske Planloven https://danskelove.dk/planloven Aus dem Dänischen übersetzt
 Kapitel 2 Flächennutzungsplanung § 2 Der Wirtschaftsminister ist für die übergreifende Raumplanung des Landes und die Durchführung der dazu erforderlichen Untersuchungen zuständig. § 2a Der Wirtschaftsminister veröffentlicht alle vier Jahre eine Übersicht über die nationalen Interessen im Bereich der Kommunalplanung, einschließlich der gemäß diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften ermittelten Interessen. Die Veröffentlichung kann ausschließlich in digitaler Form erfolgen. § 3 Der Minister für Wirtschaft kann zur Wahrung der nationalen Planungsinteressen, einschließlich der Sicherung der Qualität der Planung, Regeln für die Anwendung der Befugnisse des Gesetzes und für den Inhalt der Planung nach diesem Gesetz festlegen. Absatz 2. Der Minister für Wirtschaft kann Verordnungen gemäß Absatz 1 die Rechtswirkung von Gemeindeplänen verleihen. Der Minister kann in besonderen Fällen auch bestimmen, dass Bauarbeiten, die in einer Vorschrift nach Absatz 1 vorgesehen sind, ohne einen kommunalen oder lokalen Plan und ohne Genehmigung nach § 35 Absatz 1 durchgeführt werden dürfen. Absatz 3. Zur Umsetzung der Richtlinien und Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Naturschutzes hat der Wirtschaftsminister Vorschriften darüber zu erlassen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Genehmigungen nach den §§ 5u und 35 und Ausnahmen von Bestimmungen eines örtlichen Plans, vgl. §§ 5u und 19, erteilt werden können, sowie Vorschriften über den Inhalt von Planungen nach diesem Gesetz. Absatz 4. In besonderen Fällen kann der Wirtschaftsminister die Gemeindeverwaltungen anweisen, die Bestimmungen des Gesetzes anzuwenden, einschließlich der Erstellung eines Plans mit einem bestimmten Inhalt. Absatz 5. Der Minister für Unternehmen kann in besonderen Fällen beschließen, die Befugnisse der lokalen Behörden gemäß dem Gesetz in Angelegenheiten zu übernehmen, die die gesetzlichen Pflichten anderer Behörden betreffen oder von großer Bedeutung sind.
Michael Rother
 
 
 
Gesendet: Dienstag, 03. Dezember 2024 um 09:34 Uhr
Von: "ZDFmitreden" <mail@mitreden.zdf.de>

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Die notwendige Beteilung der Bürger bei der Wärmeplanung mit Beginn  2025.
Gesendet: Montag, 02. Dezember 2024 um 21:32 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: hr1@hr.de
Cc: info@marion-kuchenny.de
Betreff: "Weil Hessen mehr verbindet", die Wärmeplanung.
 
es Jahres 2025.Hallo,
 
die Wärmeplanung ist die Gelegenheit zum Reden. Die Kommunalpolitik möchte aber nicht so recht reden, Aussnahme Stadtwerke Herborn.
 
 
Herr Kreuter hatte Ihnen den 1. Entwurf übermittelt. Es brauchte zum Thema Wasserstoff eine textliche Aufspaltung und Verdichtung.
 
 
Auch Helmut Schmidt hatte damals das Thema aufgegriffen und die notwendige Entcarbonisierung in 1986 erkannt. 
 
Enttäuscht bin ich von Frau Merkel. Keine Selbstreflektion zu den strategischen Versäumnissen! 
 
MfG
 
Michael Rother
 
 
 

Wasserstoff verbrennen. Kurze Erklärung von Prof. Dr. Volker Quaschning

https://www.youtube.com/watch?v=OGfx5AA3_os

Die Verbraucherzentralen raten vom Einbau neuer Gasheizungen ab. 

Zwischen 2030 und 2045 werden wir aller Voraussicht nach einen zunächst langsam anwachsenden Rückbau der Gasnetze erleben. Da neue Gasheizungen ca. 20 Jahre laufen, ist eine Neuinvestition in Gasheizungen jetzt und In der Zukunft nicht zu empfehlen. Es geht um die in der näheren Zukunft partiell fehlenden Gasnetze, die Unsicherheit der technischen Aufrüstung der Gasheizungen auf mehr als 65% Wasserstoffbetrieb (gesetzlich vorgeschrieben. Aktuell gehen nur 10%) und den erwartbaren hohen Preisen für grünen Wasserstoff zum verbrennen, sollte er denn je in diesem Segment ankommen.

 

Sinnvolle Wasserstoffnutzung und günstige Batteriespeicher gegen chinesische Marktbeherrschung.

​​

Wasserstoff ist ausserhalb des nicht ökonomischen Verbrennens mit Elektolyse und Brennstoffzellen ein ideales Speichermedium der Gewährleistung der Netzstabilität. Die besten Chancen für günstige Privatspeicher hat die "Natrium-Ionen-Technik", da das Produkt 40% billiger ist, ortsnahe Grundstoffe nutzt und in den Lithium-Batterie-Fertigungsstraßen prima hochskaliert werden können. Aktuell nur in China erhältlich. Das FDP-Ministerin der Ampel hat bei den letzten Haushaltskürzung gleich mal der Batteriezellforschung Haushaltsmittel entzogen. Das nenne ich technologieoffen und das fördert die Unabhängigkeit von China. Warum Speicher? Sie erhöhen den Eigennutzungsgrad jeglicher PV-Anlage und können bei entsprechendem Netzausbau günstigen Strom für die Wärmepumpen an der Börse einkaufen. Keine Frage, dass wird alles nicht einfach. Der Bürger muss mitmachen oder wir gehen den steinigen Weg der Demokratieentfremdung weiter.

Der Weiterbetrieb der Gasheizungen mit Wasserstoff

„Deutschland und die EU dürften laut einer Studie der Unternehmensberatung PwC ihre eigenen Wasserstoffziele verfehlen. "Deutschland hinkt seinen Plänen deutlich hinterher", schreiben die Branchenexperten. Heute seien Elektrolysekapazitäten von nicht einmal 0,1 Gigawatt (GW) in Betrieb, finanziert seien Projekte mit 0,55 GW. Zum Vergleich: Bis 2030 soll die Wasserstoffkapazität in Deutschland bei zehn GW liegen - das sieht jedenfalls die "Nationale Wasserstoffstrategie" der Bundesregierung vor. Erst im Sommer vergangenen Jahres hatte das Bundeskabinett eine Fortschreibung dieser ehrgeizigen Wasserstoffpläne beschlossen“. Um aber das 10-GW-Ziel noch bis 2030 zu erreichen, müsste Deutschland nun jedes Jahr Elektrolyseanlagen mit ein bis zwei GW und 200 bis 400 Windräder bauen, rechnen die PwC-Experten vor. In den vergangenen zwei Jahren wurden jedoch nur 0,25 GW Zubau finanziert.

EU von eigenen Zielen weit entfernt

In der Europäischen Union (EU) sieht es nicht besser aus: Laut PwC will die EU 2030 mindestens 20 Millionen Tonnen sauberen Wasserstoff nutzen und die Hälfte davon in Europa selbst produzieren. Davon "ist die EU allerdings weit entfernt". Denn dafür müsse sie 120 GW Kapazität aufbauen. Aktuell sind aber erst Anlagen mit 0,2 GW in Betrieb, Anlagen mit drei GW Leistung sind in Bau oder finanziert. Mit Blick auf die eigenen Ziele müsste die EU jedes Jahr Anlagen mit 20 GW Leistung aufbauen.

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/heizen-mit-wasserstoff-statt-erdgas-ist-das-sinnvoll-90528

Die Verbraucherzentralen raten nicht zum Kauf von Gasheizungen

„Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien soll dabei eine zentrale Rolle spielen. So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet das Heizen mit Wasserstoff.

Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. Wasserstoff ist dabei für manche Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas“.

Vieles ist noch unklar

„Bereits heute werden Heizungen angeboten, die laut Aussagen der Hersteller „Wasserstoff-ready" sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden. Fachleute sprechen allerdings nur von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell werden keine Heizungen angeboten, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können.

Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Denn, um mit Wasserstoff klimaneutral zu heizen, muss grüner Wasserstoff eingesetzt werden. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten und der Bedarf an Wasserstoff wird hoch werden, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden müssten.

Abwarten und informieren

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren bislang noch nicht.

Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist. Außerdem wird eine unabhängige Energieberatung empfohlen, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

Was ist grüner und blauer (Frackinganteil) Wasserstoff?

Wasserstoff wird als klimaneutral bezeichnet, weil bei seiner Verbrennung lediglich Wasserdampf entsteht und kein Kohlendioxid (CO2). Die Herstellung von Wasserstoff ist bislang allerdings energieaufwändig und nicht klimaneutral.

Grüner und blauer Wasserstoff sollen im Unterschied dazu klimaneutral produziert werden. Blauer Wasserstoff trägt über den Frackinganteil des LNG exorbitant zum Klimawandel bei. Diese Technik kann nicht andrrs.

  • Grüner Wasserstoff soll durch Elektrolyse gewonnen werden, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen angetrieben wird.
  • Bei der Herstellung von blauem Wasserstoff, der konventionell aus Erdgas gewonnen werden soll, entsteht zwar das Treibhausgas CO2. Dieses soll aber mittels dem sogenannten „Carbon Capture And Storage-Verfahren (CCS)“ unterirdisch gespeichert werden. Ausserdem ist im LNG das Frackinggas aus Amerika enthalten, welches bei der Gewinnung Unmengen an Methan freisetzt. 85 mal stärker als CO2.

 *

Bei Fragen zum Heizungstausch und zur Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndrstory/Das-LNG-Dilemma-Schmutziges-US-Gas,sendung1344054.html

Nach den neuen Importregeln der EU muß zukünftig LNG auch um den Frackinganteil der USA beaufschlagt werden. Hoffentlich verschwindet Putin bald, denn konventionelle Förderung ist in der notwendigen Brücke im Methanschlupf geringer.
 
Gesendet: Donnerstag, 28. November 2024 um 14:17 Uhr
Von: "Gianna Burgert" <g.burgert@stadtwerke-herborn.de>
An: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
Cc: "Jürgen Bepperling" <j.bepperling@stadtwerke-herborn.de>, "Anna Marx" <a.marx@stadtwerke-herborn.de>, "Michael Krumm" <m.krumm@stadtwerke-herborn.de>
Betreff: AW: Der Bürger und die Wärmeplanung der Gemeinden. Ohne Bürgerbeteiligung folgt die Unzufriedenheit.

Sehr geehrter Herr Rother,

 

im nächsten Aufwind wir ein Artikel erscheinen über die kommunale Wärmeplanung mit der Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen.

Gerne nehmen wir Vorschläge unter Dienstleistungen@stadtwerke-herborn.de entgegen.

Im Februar wird es seitens der Stadt Herborn eine Informationsveranstaltung mit Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Daran können Sie auch gerne teilnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 


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Gianna Burgert
Abteilungsleiterin
Strategische Wärmeplanung


www.stadtwerke-herborn.de
 
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E-Mail: g.burgert@stadtwerke-herborn.de
Telefon: +49 2772 502 351
Telefax: +49 2772 502 304
 
Stadtwerke Herborn GmbH
HRB 4286, Amtsgericht Wetzlar, USt-IdNr. DE 02022670051
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Bepperling
Aufsichtsratvorsitzende: Katja Gronau (Bürgermeisterin)

 

Von: Sekretariat <sekretariat@stadtwerke-herborn.de>
Gesendet: Donnerstag, 28. November 2024 07:34
An: Jürgen Bepperling <j.bepperling@stadtwerke-herborn.de>; Gianna Burgert <g.burgert@stadtwerke-herborn.de>; Anna Marx <a.marx@stadtwerke-herborn.de>; Michael Krumm <m.krumm@stadtwerke-herborn.de>
Betreff: WG: Der Bürger und die Wärmeplanung der Gemeinden. Ohne Bürgerbeteiligung folgt die Unzufriedenheit.

 

 

 


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Sekretariat



www.stadtwerke-herborn.de

 

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E-Mail:

sekretariat@stadtwerke-herborn.de

Telefon:

+49 2772 502 302

Telefax:

+49 2772 502 304

 

Stadtwerke Herborn GmbH
HRB 4286, Amtsgericht Wetzlar, USt-IdNr. DE 02022670051
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Bepperling
Aufsichtsratvorsitzende: Katja Gronau (Bürgermeisterin)


 

Von: michael.rother@online.de <michael.rother@online.de>
Gesendet: Donnerstag, 28. November 2024 00:39
An: info@herborn.de
Cc: Sekretariat <sekretariat@stadtwerke-herborn.de>
Betreff: Fw: Der Bürger und die Wärmeplanung der Gemeinden. Ohne Bürgerbeteiligung folgt die Unzufriedenheit.

 

z.Kt.
 

Michael Rother
Tel. 02773-2687

 

 

Gesendet: Donnerstag, 28. November 2024 um 00:34 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: buergermeister@dillenburg.de
Cc: info@gruene-dillenburg.de
Betreff: Der Bürger und die Wärmeplanung der Gemeinden. Ohne Bürgerbeteiligung folgt die Unzufriedenheit.

z.Kt.
 

Michael Rother
Tel. 02773-2687

 

 

Gesendet: Mittwoch, 27. November 2024 um 22:42 Uhr
Von: "michael.rother@online.de" <michael.rother@online.de>
An: k-a-m.schramm@t-online.de
Cc: sebastian.pulfrich@googlemail.com
Betreff: Der Bürger und die Wärmeplanung der Gemeinden. Ohne Bürgerbeteiligung folgt die Unzufriedenheit.

Hallo,

 

die aktuelle Wärmeplanung in Stuttgart führt dazu, dass immer mehr Streit über die Teilnahmebedingungen an der Fernwärme aufkommt.

 

Es braucht unterstützenden Entscheidungsfindungssupport der Gemeinden für die Bürger jetzt. Dies funktioniert nur über fachlich gestützten offenen Diskurs der Bürgerbeteiligungen im Zuge der Wärmeplanung. Durch die strategisch wegbrechende Gassparte in den Wohngebäudewärmeerzeugung werden Gasheizungen immer unrentabler. Wasserstoffready ist ein Märchen. Auch Beratung hinsichtlich einer Förderung genossenschaftlichen Bürgerengagementes sollte angeboten werden (Hilfe zur Selbsthilfe). Solar rechnet sich auch beim Eindampfen der Einspeisevergütung, da müssen aber die flexiblen Stromtarife für alle Speicher ermöglicht werden.

 

Die Strukturen der Bürgerbeteiligung im Zuge der Wärmeplanung müssten im Wärmeplanungsgesetz viel konkreter festgeschrieben werden, damit die Bevölkerung nicht weiter in die Blasenbildung abdriftet. Es soll in Haiger jeder Bürger im Vorfeld durch den Planer angesprochen werden, so die Stadt in einer Mail an mich. Das richtige Konzept wären Bürgerversammlungen im Vorfeld, auch in den Ortsteilen. Nur so können Fehlinformationen ausdiskutiert werden. Die Unternehmen, welche Teil der Energiewende im heimischen Raum sind (Energieberater, Förderprogrammerklärer, Sollateure, Installateure für Wärmetechnik und Elektriker), sollten beteiligt werden, denn so kann auch der Gasheizungsneueinbau argumentativ minimiert werden. Die Förderung für teure regenerative Komplettlösungen beläuft sich ideal aktuell auf 70%. Es geht aber auch für 10000 Eur, wie mein Konzept zeigt. Eine nachfolgende Inselwärmedämmung liegt noch mal bei 5000 EUR. Die Fa. Mammut aus Netphen ist bei den günstigen Luft-Luft-Wärmepumpen ein prima Ansprechpartner, auch für die Förderentscheidung. Klimatruhe hier klar im Vorteil.

 

Gemeinden wie Haiger, müssen die Wärmeplanung ab 2026 (findet in Haiger schon 2025 statt) durchführen. Für die Wärmeplanung der Gemeinden gilt:

 

In Be­stands­net­zen muss der An­teil er­neu­er­ba­rer En­er­gien oder un­ver­meid­ba­rer Abwärme oder ei­ner Kom­bi­na­tion dar­aus bis zum 01.01.2030 30 %, bis zum 01.01.2040 80 % und zum 01.01.2045 schließlich 100 % be­tra­gen. In Net­zen mit ei­ner Netzlänge von mehr als 50 km darf der An­teil von Bio­masse zum 01.01.2045 ma­xi­mal 15 % be­tra­gen.

 

Dies bedeutet, dass die Netzentgelte für die Gasversorgung in den Jahren ab 2030 immer weiter steigen, da sich immer weniger Haushalt an den Gasnetzbetriebskosten beteiligen werden. Gasheizungen haben eine Lebensdauer von 15 -20 Jahren. Wasserstoff in Heizungen zu verbrennen wird sich finanziell nie lohnen und so ist jede neue Gasheizung eine potentielle Fehlinvestition. Darüber gibt es einige Studien. In Norwegen machen über 90% Wärmepumpen (Anteil an der Gesamtwärneerzeugung) im Winter einen guten Job, so meine Erfahrung in 2022 jenseits des Polarkreises.

 

Es liegt im Interesse der Gemeinden, dass die Bürger fachlichen Rat von allen Seiten erhalten!

 

Wie Miethäuser einbezogen werden können:

 

 

Grüsse

 

 

Michael Rother
Tel. 02773-2687

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